Texter mit x: Newsletter: namentliche Ansprache auf Basis der E-Mail-Adressen

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Was Du glaubst und was nicht, ist in diesem Zusammenhang leider irrelevant (wir sind hier schließlich nicht in der Kirche/Synagoge/Moschee/Tempel/...) - ausschlaggebend ist allein die (z.B. durch das BDSG und ähnliche Rechtsnormen definierte) Rechtslage.

Worüber glaubst Du rede ich? Das die Rechtslage meint, daß man da noch mal eine Zustimmung braucht, das glaube ich nicht. Aber auch das ist irrelevant.