Hello,
Worüber glaubst Du rede ich? Das die Rechtslage meint, daß man da noch mal eine Zustimmung braucht, das glaube ich nicht. Aber auch das ist irrelevant.
Da wäre doch dann auch erstmal die Frage zu klären, wodurch "personenbezogene Daten" überhaupt personenbeuogen werden, oder?
Irgendwelche Daten zu speichern ist ja nicht verboten. Ich könnte alle Schuhgrößen und alle Krankheiten zusammen in einer Datenbank speichern. Dazu könnte ich bestimmt auch alle Vornamen und alle Nachnamen, die mir einfallen speichern, ohne dass es in DE etwas dagegen einzuwenden gäbe.
Ab wann wäre denn eine Person dadurch betroffen? Reicht da ein Alias schon? Oder müsste es doch der volle Name nebst Anschrift und Geburtsdatum sein? Wo muss ich die Grenze ziehen?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg