Texter mit x: Newsletter: namentliche Ansprache auf Basis der E-Mail-Adressen

Beitrag lesen

Worüber glaubst Du rede ich? Das die Rechtslage meint, daß man da noch mal eine Zustimmung braucht, das glaube ich nicht. Aber auch das ist irrelevant.

Da wäre doch dann auch erstmal die Frage zu klären, wodurch "personenbezogene Daten" überhaupt personenbeuogen werden, oder?

In dem Fall nicht, wenn meine Einschätzung richtig ist. Wenn man die Zustimmung zur Speicherung der Emailadresse hat, dann hat man sie, ganz egal, ob man sie bräuchte oder nicht. Warum soll man jetzt Teile dieser Emailadresse (zusammen mit einer Information, die man jeder Zeit wieder aus der Emailadresse selbst gewinnen könnte) nicht speichern dürfen, falls die Zustimmung zur Speicherung der Emailadresse nötig wäre?