Tom: Newsletter: namentliche Ansprache auf Basis der E-Mail-Adressen

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Hello,

Da wäre doch dann auch erstmal die Frage zu klären, wodurch "personenbezogene Daten" überhaupt personenbeuogen werden, oder?

Na dann fangen wir doch mal da an: http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten

Ja, und machen wir weiter:

"... bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person ..."

Das ist ja bei einer anonymen eMail-Adresse für den in diesem Falle Speichernden überhaupt nicht möglich, auch wenn dieser eMai-Adresse Namensfragmente enthält. Ob diese frei erfunden sind, oder tatsächlich zu einer (natürlichen) Person gehören, kann der Speichernde (OP) nicht feststellen.

Selbst, wenn sie zu genau einer natürlichen Person passen würden (ich hatte mal selber einen solchen Namen), wäre nicht sichergestellt, dass es sich nicht um eine Fälschung handelt.

Genauso, wie hier im Thrad schon mehrfach der Name einer bekannten Politikerin benutzt wurde, ohne dass diese es selber war (unterstelle ich jetzt mal) ist es ja auch im Web jederzeit möglich, unter einem Pseudonym aufzutreten.

Und da stellt sich mir die Frage, wo bei Usertracking die Grenze erreicht ist. Solange ich keine Identifikation nach zugelassenem Verfahren durchführe, oder sich aus der Besonderheit des Namens eine Eindeutigkeit ergibt, sind die gesammelten Daten für mich daher Schall und Rauch.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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