Sven Rautenberg: Newsletter: namentliche Ansprache auf Basis der E-Mail-Adressen

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Moin!

Ja es ist ein rechtliches Problem und zwar eines des Datenschutzes. Der Anwender muss der Speicherung zustimmen und das macht er bei der Bestellung des NLs. Deine einzige Chance ist eine nachträgliche Zustimmung resp. zwei NLs, einen mit Anrede, einen ohne. Bei Neuligen fragst du beim Double-Opt-In einfach den Namen mit ab und bist fertig und bei älteren Semestern bringst du einen Beitrag mit dem Inhalt, dass du sie persönlich ansprechen möchtest und bittest sie dafür ihren Namen zusätzlich noch per Eingabelink einzugeben.

Und diejenigen, die schon Abonnenten sind, werden sich vermutlich mehrheitlich denken: "Wozu zum Teufel muss die Maschine meinen Namen wissen? Nur damit ich mich 'persönlich angesprochen' fühlen kann? Der Newsletter ist doch sowieso Massenware."

- Sven Rautenberg