Bademeister: Neue Jugendschutzregelung ab 01.01.2011

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Hi.

Mal vorne weg zur Frage:

Wie seht Ihr das?

Ich bin bei der Sache auch ein bissl skeptisch. Aber ich gehoere nicht zu den Leuten, die bei neuen Regelungen und Gesetzen immer gleich vom ersten Tag an schon wissen, dass sie durch und durch bloesdinnig sind. Der Grundgedanke, dass jemand, der etwas (was auch immer) veroeffentlicht, die Alterseignung einstufen muss, ist gar nicht so doof, meiner Meinung nach.

Die Idee der Internetzensur war ein Schuss nach hinten. Die Idee der Altersklassifizierung ist von da aus gesehen meines Erachtens ein Schritt nach vorn. Natuerlich kann Deutschland allein keine Infrastruktur im WWW schaffen, die fuer alle Inhalte eine Alterklassifizierung bereitstellt. Ok, insofern ist fraglich, wie sehr das zum Schutz der Jugend beitraegt, solange es nur in Deutschland so gehandhabt wird.

Und natuerlich kann ein Veroeffentlicher dieses Klassifizieren nicht einfach so aus der Huefte, sondern muss dazu vielleicht ein paar Richtlinien kennen bzw. erstmal lernen. Aber das ist per se nichts Schlimmes, meines Erachtens.

Meine Film-Fanseite zu "Zurück in die Zukunft" [...] ab 18, weil Michael J. Fox in "The Frighteners" mitspielt, der in seiner ungeschnittenen Fassung ab 18 ist?!?

?? Das meinst Du jetzt nicht so ganz ernst(?).

In Deutschland ist es nicht möglich, als Minderjähriger einen Internetanschluss bei einem Provider zu bekommen. Ergo ist das Internet eigentlich "ab 18".

Was bedeutet der Begriff "ab 18 sein"? (Das ist wirklich nicht so ganz klar). Minderjaehrige haben nicht nur zu Hause, sondern auch in Schulen und anderswo in der Oeffentlichkeit legalen Zugang zum Internet.

Natürlich lassen Eltern ihre Kinder oder öffentliche Einrichtungen Minderjährige dennoch ins Internet.

Ja. Wieso "dennoch"?

Also ist es eigentlich DEREN Verantwortung und nicht meine als Webseitenbetreiber.

Was?

Wenn ich nun meine Seite "ab 18" mache, können Eltern ihre Kinder genauso "mit ihrem Account" auf meine Seite lassen. Schutz bietet das keinen...

"Man kann die Schutzmassnahmen umgehen, also bringen sie nichts!" kommt IMMER als Argument in Diskussionen um ebensolche, und es ist IMMER ein ausgesprochen schlechtes Argument, meines Erachtens.

Bücher und Zeitschriften haben auch keine Altersfreigabe. Oder hab ich die übersehen?

Doch. Man koennte sagen: Es ehrt Dich, dass Du keine solchen Zeitschriften kennst :-)

Lustig auch, dass ich ohne den heutigen Heise-Artikel von dem Gesetz gar nix mitbekommen hätte und theoretisch dann ab 1.1. abmahnbar wäre... ^^

Und das ist jetzt ein Vorwurf an wen genau?

Viele Gruesse,
der Bademeister

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Neue Jugendschutzregelung ab 01.01.2011

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    Neue Jugendschutzregelung für Webseiten(!) ab 01.01.2011

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