Struppi: Neue Jugendschutzregelung ab 01.01.2011

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Der Grundgedanke, dass jemand, der etwas (was auch immer) veroeffentlicht, die Alterseignung einstufen muss, ist gar nicht so doof, meiner Meinung nach.

Deine Meinung halte ich in dieser Sache für eine gefährliche Geisteshaltung. Nach meinem Verständnis (und ich mag mich irren) verstößt sie gegen den Grundsatz der Redefreiheit und befürwortet Zensur.

Du bist ja Lehrer und solltest Wissen, dass vieles beim Jugendschutz freiwillig ist (es heißt ja FSK) und zwar freiwillig, wenn man bestimmte Inhalte vermarkten will.

Bei Zensur geht es darum, dass Inhalte nicht verbreiten darfst, nicht um die Art der Vermarktung. Insofern irrst du.

Die Idee der Internetzensur war ein Schuss nach hinten.

Da ging es auch nicht um Zensur und wer dieses Thema verfolgt hat, weiß auch, dass niemand so argumentiert hat. Bei den Internetsperren ging es darum, dass durch die Hintertür eine Infrastruktur errichtet wird oder werden sollte, die eine Art Zensur möglich macht (und auch schon in anderen Ländern so angewandt wird), da der Zugang erschwert werden könnte - aber das ist keine Zensur.

Die Idee der Altersklassifizierung ist von da aus gesehen meines Erachtens ein Schritt nach vorn.

Als Folgesatz klingt das nach Unsinn. Du hast Dir offensichtlich keine Gedanken darüber gemacht, wer nach welchen Maßstäben eine Altersklassifizierung vornehmen soll, wer also damit einer Gesellschaft Geschmack, Moral und Inhalte vorschreibt.

Hmmm, so ganz kann ich das nicht glauben. Bei der Alterklassifizierung geht es genau darum, dass bestimmte Inhalte nach pädagogischen Maßstäben für bestimmte Altersstufen als sinnvoll erachtet werden. Und nicht um Moral oder Geschmack. Und das betrifft dich auch nur, wenn du Inhalte vermarkten willst, die für Jugendliche und Kinder gedahct sind. Es ist also eine Hilfe für Eltern und soll wohl auch eine gewisse Garantie geben, dass es pädagogisch sinnvoll ist.

Inwieweit man das gut findet oder nicht ist eine andere Frage, aber es weit entfernt von dem, was du da hinein interpretierst.

Ok, insofern ist fraglich, wie sehr das zum Schutz der Jugend beitraegt, solange es nur in Deutschland so gehandhabt wird.

Und schon wieder wird klar, dass Deine Perspektive von Unwissenheit geprägt ist. Altersfreigaben können nur eine Empfehlung sein, sonst sind sie Zensur! Dass Altersfreigaben in Deutschland eine ganz konkrete rechtliche Auswirkung auf den Markt haben, ist vielleicht im Sinne des Jugendschutzes wünschenswert, aber im Sinne einer freiheitlichen Demokratie sicher nicht. Immerhin werden Erwachsene in der Beschaffung bzw. Nutzung der Inhalte eingeschränkt

Das raff ich nicht. Die Altersfreigabe betrifft Artikel, Inhalte, die für Jugendliche gedacht sind, was schränkt dich da ein? Beim kauf deiner wöchentlichen Ration Bussi Bär?

Das woran du denkst ist die Altersfreigabe ab 18, diese betrifft Pornografie, Gewaltverherrlichung oder strafrechtlich bedenkliche Inhalte. Die sind nicht frei zugänglich, ausser im Internet sofern die Seiten nicht aus deutschland kommen. Inwieweit Pronografie und Gewaltverherrlichung die Demokratie fördern ist mir nicht klar?

Zu dem Thema ist dieses Interview interessant:
http://www.supernature-forum.de/www-news-und-geruechtekueche/102416-wirbel-um-jugendmedienschutz-staatsvertrag-interview-rechtsanwalt-dr.html

Wenn eine Maßnahme nicht durchführbar ist, oder wenn der Aufwand zu ihrer Durchführbarkeit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht erfüllt, dann ist sie Unsinn. Dir ist das offensichtlich nicht bewusst, sonst würdest Du auch das aktuelle politische Gebaren kritischer betrachten. Und vor diesem Hintergrund ist die Idee mit den "Sendezeiten für Internetangebote" und "Altersklassifizierung für Internetseiten" genau wie einzuschätzen?

Nur ist dieser "Hintergrund" falsch. Der betrifft dich, wenn du Angebote für Jugendliche und Kinder zu Verfügung stellst. Dass diese pädagogisch geprüft werden sollte, bestreitest du doch nicht, oder?

Das ist ein Vorwurf an die, die diesen Unsinn verbrochen haben, da sie bei der Umsetzung geschlampt haben. Im Grunde müssten sie die Gesellschaft in angemessener Form informieren, denn es betrifft sprichwörtlich "Hinz und Kunz", die für ihre Website niemals eine behördliche Zulassung benötigt hatten, und die im Rahmen des BGB auch keine rechtlichen Fehler begangen hatten, als sie diese ins Netz stellten. Nur weil sich nun eine Gesetzeslage aufgrund einer unsinnigen politischen Laune geändert hat, machen sie sich unter Umständen rechtlich angreifbar. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Gesetze sollten der Gesellschaft nützen, indem sie dem Individuum rechtlichen Schutz geben und das Miteinander regeln. Hier geht es aber nicht um den Schutz des Individuums. Hier geht es um zeitgenössischen politischen Unfug, und der ist meines Erachtens höchst verwerflich, da er unbescholtenen Bürgern eine Schlinge um den Hals legt. Und wem das nicht klar ist, der hat sich geweigert, sich entsprechend zu informieren.

Das wäre in dem Fall auch an dir gewesen. Das dieses Gesetz u.U. deine Auslegung entspricht, mag stimmen. Es ist aber offensichtlich - wenn man sich informiert - nicht so vorgesehen und auch nicht so gedacht gewesen. Und soweit ich das sehe sagt bisher niemand, der sich mit Recht auskennt, dass jetzt alle Blogs und sonstige Angebote abgemahnt werden.

Als Fazit aus dem verlinkten Interview:
Frage: Was empfehlen Sie also?

Dr. Bahr: Ruhe bewahren und nicht diesen neuen Jura-Hoax glauben.
Für "normale" Webseiten-Betreiber ändert sich durch den JMStV rein gar nichts.

und falls du dich wirklich infomieren willst hier eine Reihe auch kontroverser Einschätzungen:
http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
http://www.robertbasic.de/2010/12/jmstv-die-sache-mit-dem-jugendschutzbeauftragten/
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/

Struppi.

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Neue Jugendschutzregelung ab 01.01.2011

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    Neue Jugendschutzregelung für Webseiten(!) ab 01.01.2011

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