Deus Figendi: Privat Blog - Rechte

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So zum Beispiel schreibe ich einen Bericht über die neuesten Schuhe von Nike, dazu kommt natürlich ein Bild der Schuhe samt Quellenangabe.

Ich wundere mich irgendwie oft, wie unverbreitet die ganz normale Kenntnis über "mein und dein" ist wenn es um digitale Daten geht ^^
Es ist eigentlich ganz einfach, wenn du (zum Beispiel) ein Bild publizieren möchtest, dann benötigst du das Recht (die Lizenz) auf Publikation, welches dir der Urheber gewähren kann.
Wenn du selbst der Urheber bist und das Publikationsrecht nicht exklusiv vergeben hast musst du dir selbstredend dieses nicht explizit selbst aussprechen, du hast es bereits inne. Wenn du das Publikationsrecht nichtexklusiv vergeben hast gilt dies ebenso. (Kann z.B. passieren, wenn du irgendwo bei so einem Bilder-Hoster was hochlädst und der hat in seinen AGB drin stehen, dass man mit dem Upload dieses Recht mit abgibt).
Darüber hinaus kann es sein, dass ein Inhaber der Nutzungsrechte ebenso das Recht der Unterlizensierung hat, dann kannst oder musst du dich an diesen wenden anstatt an den Urheber. Wenn der Urheber diese Rechte aber nichtexklusiv abgetreten hat _kannst_ du dich weiterhin an dieses wenden.

Ist sowas rechtlich erlaubt, oder müsste ich jeweils den Hersteller solcher Produkte anschreiben?

Du solltest den "Hersteller" des Bildes, nicht des Abgebildeten anschreiben. Und zwar einfach so, wie du die Rechtslage vermutest (wenn es nicht dran steht). Der Publikateur (^^) wird dir dann wahrscheinlich mitteilen wer diese Rechte tatsächlich hat, wenn er sie nicht selber hat.
Etwas anders sieht es natürlich bei Bildern aus, die unter einer freien Lizenz stehen, dort musst du nicht nachfragen, sondern dich nur an die angegebenen Lizenzbedingungen halten, was oftmals eine Quellenangabe beinhaltet und manchmal auch andere Pflichten.
Du sprachst von Fotos von Nike-Schuhen, diese kannst du mit Quellenangabe einfach so verwenden. Denn das Bild steht unter einer CC-by 2.0 -Lizenz.

Und nun noch: Ich schrieb oben "zum Beispiel ein Bild", denn das gilt natürlich für alle Arten von geistigem Eigentum, also im Wesentlichen Texte, Bilder (auch laufende), Software(!) und Tondokumente. Und ich vermute mal es gilt z.B. auch in der Bildhauerei (quasi ein Urheberrecht an der Form von etwas). Will sagen die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit (daher "im Wesentlichen").
Es gilt in Deutschland theoretisch allerdings erst ab einer gewissen Schöpfungshöhe, also das Werk muss eine gewisse ich sag mal "Leistung" bedürfen. Im Recht zu sein, wegen mangelnder Schöpfungshöhe nützt dir aber nicht unbedingt was, denn auch wenn du im Recht bist kannst du zu unrecht abgemahnt werden, ob die Schöpfungshöhe dann erreicht ist müsste ein Gericht entscheiden.
Daher empfehle ich auch dann die Nutzungsrechte einzuholen, wenn du vermutest, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht wurde.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das auch relativ wenig Probleme bereitet. Heute benutze ich tatsächlich meistens Werke unter freien Lizenzen (also CC oder GFDL oder ArtLibre[Lizenz freie Kunst] etc.) oder gemeinfreie Werke.
Zu einer Zeit vor wenigen Jahren, als das noch nicht so verbreitet war, habe ich einfach die Urheber angeschrieben, ob ich ihr Werk verwenden darf und die mit Abstand häufigste Antwort war "sure, but give me credit". In der Regel musst du eine E-Mail schreiben und 2-3 Tage auf eine Antwort warten, also wirklich kein Aufwand.
Oder wie gesagt du verwendest freie Werke, dann ist der Suchaufwand etwas größer, aber in der Summe ist die Zeit dann kürzer (weil du auf keine Antwort warten muss).

Zusammenfassung: Du brauchst die Erlaubnis vom Hersteller (Urheber) eines Bildes (oder anderen Werkes) und kannst dann - wenn er es dir erlaubt - zu _seinen_ Bedingungen benutzen. Diese Bedingungen sind quasi frei verhandelbar und die "Erlaubnisse" (Rechte) können auch pauschal gewährt werden (freie Lizenzen).

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