Blogg bob: Privat Blog - Rechte

Hi,

ich möchte einen Privatblog ins Leben rufen, der sich mit verschiedenen Aspekten des Lifestyles befasst. So zum Beispiel schreibe ich einen Bericht über die neuesten Schuhe von Nike, dazu kommt natürlich ein Bild der Schuhe samt Quellenangabe.

Ist sowas rechtlich erlaubt, oder müsste ich jeweils den Hersteller solcher Produkte anschreiben?

Einen Anwalt will und kann ich mir für dieses Mini-Projekt (Freizeit, Spass) nicht extra leisten.

Grüße
Bob

  1. Hello Bob,

    ich möchte einen Privatblog ins Leben rufen, der sich mit verschiedenen Aspekten des Lifestyles befasst. So zum Beispiel schreibe ich einen Bericht über die neuesten Schuhe von Nike, dazu kommt natürlich ein Bild der Schuhe samt Quellenangabe.

    Ist sowas rechtlich erlaubt, oder müsste ich jeweils den Hersteller solcher Produkte anschreiben?

    Wenn Du die Schue besitzt und sie selber fotografierst, dies auch erkennbar ist, ist das zulässig. Nicht zu empfehlen sind allerdings üble Nachrede oder nicht nachvollziehbare Bewertungen. Das kann böse ins Auge gehen, weil es als Geschäftsschädigung und Verstoß gegen das UWG gewertet werden kann.

    Du bist aber verpflichtet, diese Publikation bei Deiner zuständigen Registraturstelle anzumelden, also in Niedersachen z.B. bei der Landesbibliothek Hannover. Die kannst Du dann auch fragen, was zu beachten ist.

    Beschaff Dir das Presse- und Mediengesetz Deines Wohn-/Geschäftssitzes (Ländersache). Darin kannst Du die Pflichten nachlesen.

    Einen Anwalt will und kann ich mir für dieses Mini-Projekt (Freizeit, Spass) nicht extra leisten.

    Den solltest Du auch nicht unbedingt benötigen.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

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    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. Wenn Du die Schue besitzt und sie selber fotografierst, dies auch erkennbar ist, ist das zulässig.

      Besitz und Erkennbarkeit sind keine Voraussetzungen.

      1. Hello,

        Wenn Du die Schue besitzt und sie selber fotografierst, dies auch erkennbar ist, ist das zulässig.

        Besitz und Erkennbarkeit sind keine Voraussetzungen.

        Wie jetzt? Zum Fotografieren muss ich die Produkte doch besitzen, oder? Eigentümer muss ich nicht sein. Und wenn die Marke erkennbar ist, sollte immer aus dem Bildzusammenhang klar werden, dass diese nicht im Vordergrund steht. Das Extrem wäre, den Ausschnitt so klein zu wählen, dass nur noch die Marke erkennbar wäre. Spätestens dann wird es kritisch. Es muss also erkennbar bleiben, dass die Schuhe fotografiert wurden...

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

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        1. Wenn Du die Schue besitzt und sie selber fotografierst, dies auch erkennbar ist, ist das zulässig.

          Besitz und Erkennbarkeit sind keine Voraussetzungen.

          Wie jetzt? Zum Fotografieren muss ich die Produkte doch besitzen, oder?

          Nein (auch wenn Besitz das Fotografieren erleichtern kann). Fotografieren stellt i.d.R. auch keinen Eingriff ins Eigentum dar (dagegen ist Besitz ein Eingriff ins Eigentum), was aber nur für die Fälle von Belang ist, in denen sich aus den Eingriff ins Eigentum ein Verbot für die Fotos ergeben könnte, was wiederum bei Schuhen von der Stange schwer vorstellbar ist.

          ... wenn die Marke erkennbar ist, sollte immer aus dem Bildzusammenhang klar werden, dass diese nicht im Vordergrund steht. Das Extrem wäre, den Ausschnitt so klein zu wählen, dass nur noch die Marke erkennbar wäre. Spätestens dann wird es kritisch. Es muss also erkennbar bleiben, dass die Schuhe fotografiert wurden...

          Wer das aus "Wenn Du die Schue besitzt und sie selber fotografierst, dies auch erkennbar ist, ist das zulässig." herausliest, spinnt mir bitte etwas Stroh zu Gold. Ich präzisiere. Die Erkennbarkeit von Besitz und Urheberschaft, ob gleichzeitig oder nicht, ist keine Voraussetzungen für die Zulässigkeit.

          1. Hello,

            Nein (auch wenn Besitz das Fotografieren erleichtern kann). Fotografieren stellt i.d.R. auch keinen Eingriff ins Eigentum dar (dagegen ist Besitz ein Eingriff ins Eigentum), was aber nur für die Fälle von Belang ist,

            Stimmt auch wieder. Google fotografiert ja auch fremder Leute Häuser :-)

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

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  2. Moin!

    Einen Anwalt will und kann ich mir für dieses Mini-Projekt (Freizeit, Spass) nicht extra leisten.

    Selbst mit dem wirst Du erleben, dass eine Kammer 324 O und 325 O am Hamburger Landgericht gibt. An der Stelle des Anwaltes würde ich Dir raten das zu lassen. So ein "Spaß" wird sehr schnell sehr teuer.

    dazu kommt natürlich ein Bild der Schuhe samt Quellenangabe.

    Da geht es nämlich schon los. Du brauchst eine Lizenz, die Quellenangabe reicht (oft) nicht. Streitwert voraussichtlich ab 6000 Euro, die erste Instanz kann Dich mit allem drum und dran locker bis zu 3.000 Euro kosten.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

  3. So zum Beispiel schreibe ich einen Bericht über die neuesten Schuhe von Nike, dazu kommt natürlich ein Bild der Schuhe samt Quellenangabe.

    Ich wundere mich irgendwie oft, wie unverbreitet die ganz normale Kenntnis über "mein und dein" ist wenn es um digitale Daten geht ^^
    Es ist eigentlich ganz einfach, wenn du (zum Beispiel) ein Bild publizieren möchtest, dann benötigst du das Recht (die Lizenz) auf Publikation, welches dir der Urheber gewähren kann.
    Wenn du selbst der Urheber bist und das Publikationsrecht nicht exklusiv vergeben hast musst du dir selbstredend dieses nicht explizit selbst aussprechen, du hast es bereits inne. Wenn du das Publikationsrecht nichtexklusiv vergeben hast gilt dies ebenso. (Kann z.B. passieren, wenn du irgendwo bei so einem Bilder-Hoster was hochlädst und der hat in seinen AGB drin stehen, dass man mit dem Upload dieses Recht mit abgibt).
    Darüber hinaus kann es sein, dass ein Inhaber der Nutzungsrechte ebenso das Recht der Unterlizensierung hat, dann kannst oder musst du dich an diesen wenden anstatt an den Urheber. Wenn der Urheber diese Rechte aber nichtexklusiv abgetreten hat _kannst_ du dich weiterhin an dieses wenden.

    Ist sowas rechtlich erlaubt, oder müsste ich jeweils den Hersteller solcher Produkte anschreiben?

    Du solltest den "Hersteller" des Bildes, nicht des Abgebildeten anschreiben. Und zwar einfach so, wie du die Rechtslage vermutest (wenn es nicht dran steht). Der Publikateur (^^) wird dir dann wahrscheinlich mitteilen wer diese Rechte tatsächlich hat, wenn er sie nicht selber hat.
    Etwas anders sieht es natürlich bei Bildern aus, die unter einer freien Lizenz stehen, dort musst du nicht nachfragen, sondern dich nur an die angegebenen Lizenzbedingungen halten, was oftmals eine Quellenangabe beinhaltet und manchmal auch andere Pflichten.
    Du sprachst von Fotos von Nike-Schuhen, diese kannst du mit Quellenangabe einfach so verwenden. Denn das Bild steht unter einer CC-by 2.0 -Lizenz.

    Und nun noch: Ich schrieb oben "zum Beispiel ein Bild", denn das gilt natürlich für alle Arten von geistigem Eigentum, also im Wesentlichen Texte, Bilder (auch laufende), Software(!) und Tondokumente. Und ich vermute mal es gilt z.B. auch in der Bildhauerei (quasi ein Urheberrecht an der Form von etwas). Will sagen die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit (daher "im Wesentlichen").
    Es gilt in Deutschland theoretisch allerdings erst ab einer gewissen Schöpfungshöhe, also das Werk muss eine gewisse ich sag mal "Leistung" bedürfen. Im Recht zu sein, wegen mangelnder Schöpfungshöhe nützt dir aber nicht unbedingt was, denn auch wenn du im Recht bist kannst du zu unrecht abgemahnt werden, ob die Schöpfungshöhe dann erreicht ist müsste ein Gericht entscheiden.
    Daher empfehle ich auch dann die Nutzungsrechte einzuholen, wenn du vermutest, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht wurde.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das auch relativ wenig Probleme bereitet. Heute benutze ich tatsächlich meistens Werke unter freien Lizenzen (also CC oder GFDL oder ArtLibre[Lizenz freie Kunst] etc.) oder gemeinfreie Werke.
    Zu einer Zeit vor wenigen Jahren, als das noch nicht so verbreitet war, habe ich einfach die Urheber angeschrieben, ob ich ihr Werk verwenden darf und die mit Abstand häufigste Antwort war "sure, but give me credit". In der Regel musst du eine E-Mail schreiben und 2-3 Tage auf eine Antwort warten, also wirklich kein Aufwand.
    Oder wie gesagt du verwendest freie Werke, dann ist der Suchaufwand etwas größer, aber in der Summe ist die Zeit dann kürzer (weil du auf keine Antwort warten muss).

    Zusammenfassung: Du brauchst die Erlaubnis vom Hersteller (Urheber) eines Bildes (oder anderen Werkes) und kannst dann - wenn er es dir erlaubt - zu _seinen_ Bedingungen benutzen. Diese Bedingungen sind quasi frei verhandelbar und die "Erlaubnisse" (Rechte) können auch pauschal gewährt werden (freie Lizenzen).

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    1. Moin!

      Du sprachst von Fotos von Nike-Schuhen, diese kannst du mit Quellenangabe einfach so verwenden. Denn das Bild steht unter einer CC-by 2.0 -Lizenz.

      DIESE verlinkten Fotos sind CC-lizensiert, ja. Das gilt aber nicht pauschal für sämtliche Fotos von Nike-Schuhen.

      - Sven Rautenberg

      1. Du sprachst von Fotos von Nike-Schuhen, diese kannst du mit Quellenangabe einfach so verwenden. Denn das Bild steht unter einer CC-by 2.0 -Lizenz.

        DIESE verlinkten Fotos sind CC-lizensiert, ja. Das gilt aber nicht pauschal für sämtliche Fotos von Nike-Schuhen.

        An der Stelle wäre der "schlechte Stil" mit dem Wort "diese" zu verlinken vorzuziehen gewesen.

        1. Du sprachst von Fotos von Nike-Schuhen, diese kannst du mit Quellenangabe einfach so verwenden. Denn das Bild steht unter einer CC-by 2.0 -Lizenz.

          DIESE verlinkten Fotos sind CC-lizensiert, ja. Das gilt aber nicht pauschal für sämtliche Fotos von Nike-Schuhen.

          An der Stelle wäre der "schlechte Stil" mit dem Wort "diese" zu verlinken vorzuziehen gewesen.

          Ja sorry, war nicht ideal... vielen Dank fürs Klarstellen ^^ Also:
          Du sprachst von Fotos von Nike-Schuhen,diese_hier_verlinkten kannst du mit Quellenangabe einfach so verwenden. Denn das Bild steht unter einer CC-by 2.0 -Lizenz.
          So? :)

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