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Wenn Du die Schue besitzt und sie selber fotografierst, dies auch erkennbar ist, ist das zulässig.

Besitz und Erkennbarkeit sind keine Voraussetzungen.

Wie jetzt? Zum Fotografieren muss ich die Produkte doch besitzen, oder?

Nein (auch wenn Besitz das Fotografieren erleichtern kann). Fotografieren stellt i.d.R. auch keinen Eingriff ins Eigentum dar (dagegen ist Besitz ein Eingriff ins Eigentum), was aber nur für die Fälle von Belang ist, in denen sich aus den Eingriff ins Eigentum ein Verbot für die Fotos ergeben könnte, was wiederum bei Schuhen von der Stange schwer vorstellbar ist.

... wenn die Marke erkennbar ist, sollte immer aus dem Bildzusammenhang klar werden, dass diese nicht im Vordergrund steht. Das Extrem wäre, den Ausschnitt so klein zu wählen, dass nur noch die Marke erkennbar wäre. Spätestens dann wird es kritisch. Es muss also erkennbar bleiben, dass die Schuhe fotografiert wurden...

Wer das aus "Wenn Du die Schue besitzt und sie selber fotografierst, dies auch erkennbar ist, ist das zulässig." herausliest, spinnt mir bitte etwas Stroh zu Gold. Ich präzisiere. Die Erkennbarkeit von Besitz und Urheberschaft, ob gleichzeitig oder nicht, ist keine Voraussetzungen für die Zulässigkeit.