fastix®: kleine rechtsfrage wegen Community

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Moin!

Ich werde mich bestimmt nie wieder nur auf _einen_ Anwalt verlassen, wenn es wichtig ist.

  1. Was machst du denn dann, wenn du divergierende Ansichten hast?
    Dir die schönste aussuchen? Oder fragst du einen dritten, damit du
    damit wieder nur auf einen hörst?
    Vertraue _einem_ Anwalt!

Sorry. Aber hier hat Tom auch mal Recht: "Zwei Anwälte: Drei Meinungen." Genau so ist es im zweifelsfall mit den Richtern, da wir in Deutschland nicht gerade eine schlanke oder gar eindeutige Gesetzgebung haben. Allein die divergierenden Ansichten über § 32 ZPO beim LG Hamburg (und andere) oder LG Celle (und andere) und die unterschiedliche Handhabung bei Äußerungen "im Internet" - wir reden hier "nur" der Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist - zeigen das deutlich auf.

Man kann sich übrigens auch die negativste Ansicht als Handlungsgrundlage nehmen und vermeiden, was ein Risiko sein könnte. Im Übrigen kommt das oft einer Selbstkastration gleich.

Zur Frage wegen der Community: Der Betrieb eines Forums stellt ein extremes Risiko dar. Wir haben ein meinungs- und pressefeindliches, dafür kriminellenfreundliches Landgericht in Hamburg, eine solches in Berlin und noch eines in Köln - damit nenne ich nur die schlimmsten. Eine scheinbar harmlose Äußerung kann, so man als Betreiber nicht richtig reagiert Dank der dort inthronisierten "Richter" ganz schnell und locker bis zu 10.000 Kosten für den Rechtsstreit verursachen, was von gewissen kriminellen auch ausgenutzt wird.

Wie will ein Minderjähriger, der keinen Durchblick in einem Themenbereich hat, über den sich selbst die Anwälte und Richter streiten, hier das Risiko vermeiden, mit einem Sack voller Schulden in die Volljährigkeit zu starten (Falls die Eltern keine Millionäre sind...)

Entgegen Art 5 GG muss man in Deutschland nicht nur erwachsen sein, sondern auch immense juristische Kenntnisse haben und dabei die fragwürdigen Einzelmeinungen der einzelnen Gerichte kennen oder Genug Geld haben um jedes mal die Verfahren bis zum BGH zu schleppen.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix