Deger: kleine rechtsfrage wegen Community

Darf ein miderjähriger eine community(chat,forum,benutzerprofile,nachrichte verschicken..) betreiben.
Und was braucht man zur rechtlichen absicherung einer Community

  1. Darf ein miderjähriger eine community(chat,forum,benutzerprofile,nachrichte verschicken..) betreiben.

    Im Normalfall ist zu unterscheiden:
    Kinder unter 7 Jahren sind überhaupt nicht geschäftsfähig
    Kinder bis 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig, d.h.
    Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

    1. darf ich nu oder nicht ich will ja kein geld damit verdienen

      1. Moin Moin!

        darf ich nu oder nicht ich will ja kein geld damit verdienen

        Frag einen Anwalt. Verbindliche Rechtsberatung bekommst Du ohnehin nur dort.

        Alexander

        --
        Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
        1. Hello,

          Frag einen Anwalt. Verbindliche Rechtsberatung bekommst Du ohnehin nur dort.

          Seit wann bekomme ich bei _einem_ Anwalt verbindliche Rechtsberatung?

          Ich werde mich bestimmt nie wieder nur auf _einen_ Anwalt verlassen, wenn es wichtig ist.

          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

          Tom vom Berg

          --
           ☻_
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          / \ Nur selber lernen macht schlau
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          1. Tachchen!

            Seit wann bekomme ich bei _einem_ Anwalt verbindliche Rechtsberatung?

            Ich werde mich bestimmt nie wieder nur auf _einen_ Anwalt verlassen, wenn es wichtig ist.

            1. Was machst du denn dann, wenn du divergierende Ansichten hast?
            Dir die schönste aussuchen? Oder fragst du einen dritten, damit du
            damit wieder nur auf einen hörst?
            Vertraue _einem_ Anwalt!
            Wenn du das nicht kannst im Einzelfall, suche einen neuen einen.

            2. Es steht dir offen, dein Beratungsproblem zu einem Problem des Anwalts
            zu machen ... wenn der Fehler denn wirklich bei ihm lag!
            Für Beratungsfehler gibt die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte,
            so dass du auch auf solventen Background treffen solltest.

            Legende: wichtige Sätze haben eine Ausrufezeichen. :o)

            Gruß

            Die schwarze Piste

            1. Moin!

              Ich werde mich bestimmt nie wieder nur auf _einen_ Anwalt verlassen, wenn es wichtig ist.

              1. Was machst du denn dann, wenn du divergierende Ansichten hast?
                Dir die schönste aussuchen? Oder fragst du einen dritten, damit du
                damit wieder nur auf einen hörst?
                Vertraue _einem_ Anwalt!

              Sorry. Aber hier hat Tom auch mal Recht: "Zwei Anwälte: Drei Meinungen." Genau so ist es im zweifelsfall mit den Richtern, da wir in Deutschland nicht gerade eine schlanke oder gar eindeutige Gesetzgebung haben. Allein die divergierenden Ansichten über § 32 ZPO beim LG Hamburg (und andere) oder LG Celle (und andere) und die unterschiedliche Handhabung bei Äußerungen "im Internet" - wir reden hier "nur" der Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist - zeigen das deutlich auf.

              Man kann sich übrigens auch die negativste Ansicht als Handlungsgrundlage nehmen und vermeiden, was ein Risiko sein könnte. Im Übrigen kommt das oft einer Selbstkastration gleich.

              Zur Frage wegen der Community: Der Betrieb eines Forums stellt ein extremes Risiko dar. Wir haben ein meinungs- und pressefeindliches, dafür kriminellenfreundliches Landgericht in Hamburg, eine solches in Berlin und noch eines in Köln - damit nenne ich nur die schlimmsten. Eine scheinbar harmlose Äußerung kann, so man als Betreiber nicht richtig reagiert Dank der dort inthronisierten "Richter" ganz schnell und locker bis zu 10.000 Kosten für den Rechtsstreit verursachen, was von gewissen kriminellen auch ausgenutzt wird.

              Wie will ein Minderjähriger, der keinen Durchblick in einem Themenbereich hat, über den sich selbst die Anwälte und Richter streiten, hier das Risiko vermeiden, mit einem Sack voller Schulden in die Volljährigkeit zu starten (Falls die Eltern keine Millionäre sind...)

              Entgegen Art 5 GG muss man in Deutschland nicht nur erwachsen sein, sondern auch immense juristische Kenntnisse haben und dabei die fragwürdigen Einzelmeinungen der einzelnen Gerichte kennen oder Genug Geld haben um jedes mal die Verfahren bis zum BGH zu schleppen.

              MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

              fastix

              1. Tachchen!

                Sorry. Aber hier hat Tom auch mal Recht: "Zwei Anwälte: Drei Meinungen." Genau so ist es im zweifelsfall mit den Richtern, da wir in Deutschland nicht gerade eine schlanke oder gar eindeutige Gesetzgebung haben. Allein die divergierenden Ansichten über § 32 ZPO beim LG Hamburg (und andere) oder LG Celle (und andere) und die unterschiedliche Handhabung bei Äußerungen "im Internet" - wir reden hier "nur" der Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist - zeigen das deutlich auf.

                Ich lese das als Argument für meine Ansicht.
                Die noch besseren, auf deinen Erkenntnissen durchaus fußenden,
                habe ich bereits genannt.

                Gruß

                Die schwarze Piste

                1. Moin!

                  Ich lese das als Argument für meine Ansicht.

                  Nein. Das mit der Anwaltshaftpflicht an die man sich wenden könne wenn der Anwalt falsch beraten habe ist schlicht Unsinn. Die Haftpflichtversicherung des Anwaltes wird nämlich sehr schnell klar machen, dass diese keine Prozessrisikoversicherung ist und nur dann in Anspruch zu nehmen ist, wenn der Anwalt z.B. Fristen versäumt. Wegen einer divergierenden Tatsachenauslegung und daraus folgender divergierender Rechtsauslegung durch ein Gericht (und der Folgeinstanzen) hat noch nie eine Anwaltshaftpflichtversicherung gezahlt.

                  Und selbst in eindeutigen Fällen überprüfen Versicherungen immer erst einmal ob eine biologische Lösung wahrscheinlich ist, wenn diese das Verfahren jahrelang  verschleppen. Mit "biologische Lösung" ist der Tod des Geschädigten gemeint. Natürlich ein halbwegs natürlicher. Bei den Haftpflichtversicherungen der Ärzte ist diese Vorgehensweise übrigens ebenfalls Standard.

                  MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                  fastix

                  1. Tachchen!

                    Nein. Das mit der Anwaltshaftpflicht an die man sich wenden könne wenn der Anwalt falsch beraten habe ist schlicht Unsinn. Die Haftpflichtversicherung des Anwaltes wird nämlich sehr schnell klar machen, dass diese keine Prozessrisikoversicherung ist und nur dann in Anspruch zu nehmen ist, wenn der Anwalt z.B. Fristen versäumt. Wegen einer divergierenden Tatsachenauslegung und daraus folgender divergierender Rechtsauslegung durch ein Gericht (und der Folgeinstanzen) hat noch nie eine Anwaltshaftpflichtversicherung gezahlt.

                    Genau das ist und bleibt ein Argument für meine Ansicht
                    (ich habe dich auch vorher schon inhaltlich verstanden).
                    Ein guter Anwalt wird dich auf Risiken hinweisen.
                    Ein guter Anwalt wird dich zudem entsprechend beraten.
                    Wenn du dann als Verlierer aus dem Verfahren gehst, solltest du von
                    diesem Risiko nicht zum ersten Mal gehört haben und es bewusst
                    (im Rahmen der Möglichkeiten) eingegangen sein.

                    Und eben weil die Anwaltshaftpflicht keine Prozessrisikoversicherung ist
                    (so etwas gibt es in Deutschland auch nur sehr eingeschränkt), stand das
                    Ausrufezeichen in meinem Ursprungsposting hinter dem Hinweis, dass der
                    Anwalt es schon auch verbockt haben muss.

                    Wie viel schlechter die Alternative mit den mehreren Anwälten ist,
                    sollte eigentlich ebenfalls schon durch das Beispiel in meinem ersten
                    Posting klar werden.
                    Darüber hinaus ersetzt eine Zweitmeinung keine Beratung, sondern lässt
                    ganz im Gegenteil den Mandanten allein mit seiner Entscheidung.
                    Und eine Rechtsschutzversicherung zahlt für solchen Unsinn natürlich auch nicht.

                    Und selbst in eindeutigen Fällen überprüfen Versicherungen immer erst einmal ob eine biologische Lösung wahrscheinlich ist, wenn diese das Verfahren jahrelang  verschleppen. Mit "biologische Lösung" ist der Tod des Geschädigten gemeint. Natürlich ein halbwegs natürlicher. Bei den Haftpflichtversicherungen der Ärzte ist diese Vorgehensweise übrigens ebenfalls Standard.

                    Diesen zynischen und beleidigend pauschalisierenden Absatz kommentiere
                    ich nicht weiter als bis: Quark.

                    Gruß

                    Die schwarze Piste

                    1. Moin!

                      Und selbst in eindeutigen Fällen überprüfen Versicherungen immer erst einmal ob eine biologische Lösung wahrscheinlich ist, wenn diese das Verfahren jahrelang  verschleppen. Mit "biologische Lösung" ist der Tod des Geschädigten gemeint. Natürlich ein halbwegs natürlicher. Bei den Haftpflichtversicherungen der Ärzte ist diese Vorgehensweise übrigens ebenfalls Standard.

                      Diesen zynischen und beleidigend pauschalisierenden Absatz kommentiere
                      ich nicht weiter als bis: Quark.

                      Das ist leider die bittere Realität.

                      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                      fastix

                    2. Hello,

                      Wie viel schlechter die Alternative mit den mehreren Anwälten ist,
                      sollte eigentlich ebenfalls schon durch das Beispiel in meinem ersten
                      Posting klar werden.

                      Mehrere Anwälte haben unterschiedliche Herangehensweisen. Gehen wir erst einmal davon aus, dass die Anwälte dir gegenüber auch loyal sind, so wie es sein sollte, dann minimierst Du as Risiko trotzdem, wenn Du mehrere Anwälte unabhängig voneinander befragst. Die sollten auch nichts voneinander wissen und in unterschiedlichen Bezirken ansässig sein.

                      Allerdings ist in der Praxis der Fall nicht selten, dass der Anwalt nicht loyal ist, sondern nur an seine eigene Kasse denkt. Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Anwalt seinen Mandanten bewußt falsch beraten hat, weil er dafür von der Gegenseite gut bezahlt wurde. Dumm nur, wenn der Mandant dann ganz anders handelt...

                      Wenn es um Geld geht (und damit meine ich nicht 100 Euro), dann kann man leider gar nicht paranoid genug sein.

                      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                      Tom vom Berg

                      --
                       ☻_
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                      1. Tachchen!

                        Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Anwalt seinen Mandanten bewußt falsch beraten hat, weil er dafür von der Gegenseite gut bezahlt wurde.

                        Ah ja ... ja, ich glaube auch, dass es das schon gegeben hat.
                        Andererseits wären dokumentierte Fälle dieser Art ja relativ ungefährlich,
                        weil definitiv haftungsrelevant. Das ist alles so kompliziert ...

                        Ich würde das ja viel lieber einfach unkommentiert lassen, befürchte aber,
                        dass mitlesende Kinder so etwas dann einfach glauben.

                        Gruß

                        Die schwarze Piste

                        1. Hello,

                          Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Anwalt seinen Mandanten bewußt falsch beraten hat, weil er dafür von der Gegenseite gut bezahlt wurde.

                          Ah ja ... ja, ich glaube auch, dass es das schon gegeben hat.
                          Andererseits wären dokumentierte Fälle dieser Art ja relativ ungefährlich,
                          weil definitiv haftungsrelevant. Das ist alles so kompliziert ...

                          Ich würde das ja viel lieber einfach unkommentiert lassen, befürchte aber,
                          dass mitlesende Kinder so etwas dann einfach glauben.

                          Na Hauptsache ist doch nur, dass Du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht vergisst.

                          Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                          Tom vom Berg

                          --
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                          1. Tachchen!

                            Na Hauptsache ist doch nur, dass Du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht vergisst.

                            Ja, solche Sätze höre ich immer wieder von Menschen, die ein Verfahren im
                            weitesten Sinne verloren haben; ebenso wie die vorigen.
                            Und weil Menschen dazu neigen, vom eigenen Fall auf die Welt zu schließen ...

                            Gruß

                            Die schwarze Piste

                            1. Na Hauptsache ist doch nur, dass Du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht vergisst.

                              Ja, solche Sätze höre ich immer wieder von Menschen, die ein Verfahren im
                              weitesten Sinne verloren haben; ebenso wie die vorigen.
                              Und weil Menschen dazu neigen, vom eigenen Fall auf die Welt zu schließen ...

                              Ich habe heute "meinen" zweiten Fall vor Gericht erlebt. Der erste Fall war eine Strafrechtsache wobei ich Zeuge/Geschädigter war, ich fand kein einziges Haar in der Verhandlungs-Supppe. Heute ging es um eine Zivilsache wobei ich selbst nicht Beteiligter an dem Verfahren war, es war, im rein negativen Sinne, eine Farce in jeder Hinsicht. Beim ersten Fall bin ich nicht bis zum Urteil geblieben und ich habe mich auch nie darüber informiert, weil es mich nicht interessiert hat. Beim zweiten Fall haben "wir" zu 2/3 gewonnen. Ich kann zwischen dem Ergebnis und der Einschätzung was für ein Schwachsinn da gelaufen ist trennen. Der Punkt ist, der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist jeweils der tatsächlich auftretende Schwachsinn und dieser existiert ggf.

                              1. Moin!

                                Beim zweiten Fall haben "wir" zu 2/3 gewonnen. Ich kann zwischen dem Ergebnis und der Einschätzung was für ein Schwachsinn da gelaufen ist trennen.

                                Lass mich raten: Äußerungsrecht? (Die Richter vermeiden neuerdings bei Blogs und Foren den Begriff "Presserecht".)

                                MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                                fastix

                                1. Beim zweiten Fall haben "wir" zu 2/3 gewonnen. Ich kann zwischen dem Ergebnis und der Einschätzung was für ein Schwachsinn da gelaufen ist trennen.

                                  Lass mich raten: Äußerungsrecht? (Die Richter vermeiden neuerdings bei Blogs und Foren den Begriff "Presserecht".)

                                  Nein, im Grunde gar kein Recht, da der Richter den Beteiligten einen Vergleich eingeredet hat und für die 1/3 zu 2/3 gab es keine Begründung. siehe die Antwort an schwarze Piste

                                  PS.: Der Richter hat auch noch die Rücknahme einer Strafanzeige, _nicht_ eines _Strafantrags_ der auch gar nicht gestellt war, in den Vergleich aufgenommen, als ob das überhaupt ginge. *kopfschüttel*

                                2. Beim zweiten Fall haben "wir" zu 2/3 gewonnen. Ich kann zwischen dem Ergebnis und der Einschätzung was für ein Schwachsinn da gelaufen ist trennen.

                                  Lass mich raten: Äußerungsrecht? (Die Richter vermeiden neuerdings bei Blogs und Foren den Begriff "Presserecht".)

                                  Nein, im Grunde gar kein Recht, da der Richter den Beteiligten einen Vergleich eingeredet hat und für die 1/3 zu 2/3 gab es keine Begründung. siehe die Antwort an schwarze Piste

                              2. Tachchen!

                                Ich habe heute "meinen" zweiten Fall vor Gericht erlebt. Der erste Fall war eine Strafrechtsache wobei ich Zeuge/Geschädigter war, ich fand kein einziges Haar in der Verhandlungs-Supppe. Heute ging es um eine Zivilsache wobei ich selbst nicht Beteiligter an dem Verfahren war, es war, im rein negativen Sinne, eine Farce in jeder Hinsicht. Beim ersten Fall bin ich nicht bis zum Urteil geblieben und ich habe mich auch nie darüber informiert, weil es mich nicht interessiert hat. Beim zweiten Fall haben "wir" zu 2/3 gewonnen. Ich kann zwischen dem Ergebnis und der Einschätzung was für ein Schwachsinn da gelaufen ist trennen. Der Punkt ist, der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist jeweils der tatsächlich auftretende Schwachsinn und dieser existiert ggf.

                                Ich war nicht dabei, werde mir also kein Urteil erlauben, ob deine Einschätzung
                                der Sachlage oder die des Richters (oder gar die des Gegners) die Lage am besten
                                beschreibt ... im Rechtlichen wie im Praktischen.

                                Wie schon zuvor gilt: nicht vom Kleinen auf das Große schließen.

                                Das Problem dieses Threadsteils ist nicht der Unterschied zwischen Theorie
                                und Praxis. Das Problem ist die Verallgemeinerung ... und dabei habe ich
                                noch außen vor gelassen, dass dafür der Einzelfall schon richtig gewertet
                                werden muss.

                                Nur das Sahnehäubchen auf diesem Spaß, der hoffentlich schnell in den
                                Untiefen des Archivs verschwindet, ist die Tatsache, dass die ursprüngliche
                                Thematik eine ganz andere war.

                                Insgesamt ein Kopfschüttel-Thread.

                                Gruß

                                Die schwarze Piste

                                1. Ich war nicht dabei, werde mir also kein Urteil erlauben, ob deine Einschätzung
                                  der Sachlage oder die des Richters (oder gar die des Gegners) die Lage am besten
                                  beschreibt ... im Rechtlichen wie im Praktischen.

                                  Ich hatte nicht den Eindruck als ob sich irgendwer mit der Sachlage beschäftigen wollte, nicht mal damit ob es überhaupt Aussage gegen Aussage steht. Vielmehr hatte ich den Eindruck als ob durch fadenscheinige bis unhaltbare Behauptungen vermieden werden sollte überhaupt eine verhandelbare Sachlage existieren zu lassen. So soll es einem Gutachter praktisch unmöglich sein auch nur ansatzweise gerichtsverwertbar einzuschätzen, ob ein ca. 3 mm starkes U-Profil aus Stahl von 10 cm Höhe und Breite bei einer Hebellänge von 10 bis 15 cm und mit halber Schrittgeschwindigkeit zwischen zwei Fahrzeugen mit einer Masse von 1,5 bis 2 t um ca. 45° abgewinkelt werden könnte. Jemand der auch nur halbwegs Ahnung hat, weiß, daß man so mit einer Anhängerkupplung kaum mehr als eine Delle in ein dünnes Leichtmetall-Nummernschild drückt. Da ist kein Raum für die Aussage, die Einschätzung wäre für einen Gutachter praktisch unmöglich.

                                  Ein weiteres Beispiel, etwas was nebenbei geäußert wurde und mit der Zivilsache nichts zu tun hat, sinngemäß:
                                  Es ist kein Betrug, wenn jemand, der mit dem Auto fahrend in einen Unfall verwickelt war, behauptet gestanden zu haben um keinen Schadenersatz zahlen zu müssen, sondern statt dessen den vollen Schaden vom Unfallgegner fordert, denn dann müßte ihm nachweißen den Unfall vorsätzlich verursacht zu haben (gemeint war, ... wovon nicht auszugehen ist). Meine Erwiderung, daß es nicht um (vorsätzliche) Sachbeschädigung, sondern die Behauptung falscher Tatsachen mit dem Ziel eines finanziellen Vorteils geht und der Vorsatz für den Unfall dafür nicht notwendig ist, wurde als "akademisch" ins Lächerliche gezogen.

                                  Das hat noch überhaupt nichts damit zu tun, ob ein Sachverhalt richtig eingeschätzt wird, da fehlt es schon an den, wie ich vermute, Erst-Semester-Regeln mit denen an einen Sachverhalt heranzugehen ist.

                                  Wie schon zuvor gilt: nicht vom Kleinen auf das Große schließen.

                                  Das Problem dieses Threadsteils ist nicht der Unterschied zwischen Theorie
                                  und Praxis. Das Problem ist die Verallgemeinerung ...

                                  Das ist mir vollkommen bewußt. Nur scheine ich Verallgemeinerungen zu sehen wo Du sie nicht siehst und umgekehrt.

                                  1. Tachchen!

                                    Ich werde mich nicht auf die tatsächliche Ebene deines Rechtsstreits begeben,
                                    denn da war ich nun wirklich nicht dabei. Nach meiner Erfahrung sind Richter
                                    selten dumm ... manchmal unwissend, aber selbst das ist viel undramatischer
                                    als gerne dargestellt wird.

                                    Das ist mir vollkommen bewußt. Nur scheine ich Verallgemeinerungen zu sehen wo Du sie nicht siehst und umgekehrt.

                                    Das scheint mir in diesem Fall nicht so wichtig, so gerne ich sonst mit
                                    dir diskutiere. Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass die
                                    Konsultation mehrere Anwälte (fast) immer unsinnig und schädlich ist
                                    ... und konnte dann Toms und fastix' Klischees nicht so stehen lassen.

                                    Gruß

                                    Die schwarze Piste

      2. Hi!

        darf ich nu oder nicht ich will ja kein geld damit verdienen

        Gemäß der Auskunft von Bernd sind deine Eltern für dich verantwortlich. Letzlich müssen sie ihren Kopf hinhalten, also müssen sie entscheiden, ob du das darfst oder nicht. Ums Geld verdienen geht es dabei auch weniger, eher um die Frage nach der Haftung, wenn irgendwer Blödsinn anstellt. und nein, ein Haftungsausschluss - auch wenn er oft zu finden ist - ist im Zweifelsfall unwirksam, weil man sich nicht mit guten Worten von seinen tatsächlich begangenen oder unterlassenen Taten freikaufen kann.

        Lo!

        1. darf ich nu oder nicht ich will ja kein geld damit verdienen

          Gemäß der Auskunft von Bernd sind deine Eltern für dich verantwortlich. Letzlich müssen sie ihren Kopf hinhalten, also müssen sie entscheiden, ob du das darfst oder nicht.

          Weder ergibt sich das aus Bernds Auskunft noch ist das so tatsächlich richtig.

    2. Geht es Dir um die Bezahlung des Hosters oder warum redest Du von Geschäftsfähigkeit?

  2. Darf ein miderjähriger eine community(chat,forum,benutzerprofile,nachrichte verschicken..) betreiben.

    Da ein Minderjähriger es nicht nicht darf, ja.

    Und was braucht man zur rechtlichen absicherung einer Community

    Was für eine Absicherung?

  3. Moin,

    Darf ein miderjähriger eine community(chat,forum,benutzerprofile,nachrichte verschicken..) betreiben.

    Natürlich darfst Du das, denn es ist nicht verboten.

    Und was braucht man zur rechtlichen absicherung einer Community

    Wogegen willst Du dich absichern? Ein e.V. ist eine gute Sache. Vielleicht gibt es einen, bei dem ihr Unterschlupf finden könnt.

    Gruß

    Swen