Tachchen!
Nein. Das mit der Anwaltshaftpflicht an die man sich wenden könne wenn der Anwalt falsch beraten habe ist schlicht Unsinn. Die Haftpflichtversicherung des Anwaltes wird nämlich sehr schnell klar machen, dass diese keine Prozessrisikoversicherung ist und nur dann in Anspruch zu nehmen ist, wenn der Anwalt z.B. Fristen versäumt. Wegen einer divergierenden Tatsachenauslegung und daraus folgender divergierender Rechtsauslegung durch ein Gericht (und der Folgeinstanzen) hat noch nie eine Anwaltshaftpflichtversicherung gezahlt.
Genau das ist und bleibt ein Argument für meine Ansicht
(ich habe dich auch vorher schon inhaltlich verstanden).
Ein guter Anwalt wird dich auf Risiken hinweisen.
Ein guter Anwalt wird dich zudem entsprechend beraten.
Wenn du dann als Verlierer aus dem Verfahren gehst, solltest du von
diesem Risiko nicht zum ersten Mal gehört haben und es bewusst
(im Rahmen der Möglichkeiten) eingegangen sein.
Und eben weil die Anwaltshaftpflicht keine Prozessrisikoversicherung ist
(so etwas gibt es in Deutschland auch nur sehr eingeschränkt), stand das
Ausrufezeichen in meinem Ursprungsposting hinter dem Hinweis, dass der
Anwalt es schon auch verbockt haben muss.
Wie viel schlechter die Alternative mit den mehreren Anwälten ist,
sollte eigentlich ebenfalls schon durch das Beispiel in meinem ersten
Posting klar werden.
Darüber hinaus ersetzt eine Zweitmeinung keine Beratung, sondern lässt
ganz im Gegenteil den Mandanten allein mit seiner Entscheidung.
Und eine Rechtsschutzversicherung zahlt für solchen Unsinn natürlich auch nicht.
Und selbst in eindeutigen Fällen überprüfen Versicherungen immer erst einmal ob eine biologische Lösung wahrscheinlich ist, wenn diese das Verfahren jahrelang verschleppen. Mit "biologische Lösung" ist der Tod des Geschädigten gemeint. Natürlich ein halbwegs natürlicher. Bei den Haftpflichtversicherungen der Ärzte ist diese Vorgehensweise übrigens ebenfalls Standard.
Diesen zynischen und beleidigend pauschalisierenden Absatz kommentiere
ich nicht weiter als bis: Quark.
Gruß
Die schwarze Piste