Hallo,
bei einem kleineren Webhoster wird mir leider die Rechnung i.H.v. 30€ nicht elektronisch signiert oder per Post zugestellt.
Damit bleibe ich bei Betriebsprüfung jedesmal auf der USt. sitzen, die vom Finanzamt nicht rückerstattet wird.
Zusenden möchte der Hoster nur, wenn zusätzliche Bearbeitungsgebühr übernommen wird. Ist er nicht verpflichtet, (zumindest auf Verlangen des Kunden) "dokumentenechte" Rechnungen zuzusenden?! - ohne Zusatzkosten...
Auch Änderungen der Anschrift kosten dort 25€ und Kündigung wird nur per Einschreiben auf eigene Kosten akzeptiert.
Da kommt die Frage auf, wo hier der Verbraucherschutz ist... Dürfen die das wirklich?
Konnte keine schlauen Blogbeiträge o.ä. zum Thema finden.
Grüße