Hallo,
Da kommt die Frage auf, wo hier der Verbraucherschutz ist... Dürfen die das wirklich?
Wo kein Verbraucher, da kein Verbraucherschutz; Wo ein Verbraucher, da keine USt-Erstattung etc.
--> Daran kann das Problem also nicht liegen ;)
das ist im Prinzip richtig - obwohl es für mich nicht nachvollziehbar ist, warum für Endverbraucher und Geschäftskunden unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden - das betrifft ja außer der Rechnungsstellung auch solche Dinge wie Umtausch- und Rückgaberecht oder Garantie- und Gewährleistungspflicht. Ich finde, hier sollte gleiches Recht für alle gelten. Ist aber nicht so.
Guck dir mal an, was im UStG zur Rechnungsstellungspflicht steht. Ich glaube da wird der Leistende verpflichtet. Ansonsten müsste es sich zumindest aus den Treuepflichten des Vertrages ergeben würde ich meinen - zumindest, wenn sich das Angebot an Geschäftskunden richtet.
Das ist der Knackpunkt. Vermutlich ist das ein Hostingangebot, das eigentlich für Privatkunden gedacht ist. In dem Fall ist der Anbieter gar nicht verpflichtet, eine förmliche Rechnung zu stellen, die den Anforderungen des Finanzamts genügt.
Andererseits ist meine Erfahrung, dass auch formlose Schreiben, die mit einer Rechnung entfernte Ähnlichkeit haben, vom Finanzamt meistens akzeptiert werden - zum Beispiel ein Ausdruck einer formlosen e-Mail, die zur Zahlung auffordert. Das ist dann aber vom Wohlwollen des Sachbearbeiters abhängig.
Ich glaube nur zumindest mal gelesen zu haben, dass man die Rechnungen - egal wie falsch sie sind - erstmal zahlen muss...
Glaube ich nicht. Wenn die Rechnung inhaltlich falsch ist, beispielsweise Leistungen enthält, die nicht geliefert wurden oder im Widerspruch zu Angebot und Auftragsbestätigung steht, kann man sie AFAIK anfechten und auf Ausstellung einer korrekten Rechnung bestehen. Wenn ich beispielsweise 20 Rollen Kupferdraht bestellt habe, 20 Rollen Kupferdraht bekommen habe und dann eine Rechnung über 12t Feuerwerkskörper erhalte, würde ich die Zahlung dieser Rechnung verweigern.
Ich würde die Zahlung aber nicht allein wegen eines Formfehlers verweigern.
Ciao,
Martin
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Der Afrika-Forscher wird gefragt: "Stimmt es, dass man nicht von Löwen angefallen wird, wenn man eine Fackel trägt?" - "Kommt drauf an. Man muss die Fackel sehr schnell tragen."
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