Hi,
das ist im Prinzip richtig - obwohl es für mich nicht nachvollziehbar ist, warum für Endverbraucher und Geschäftskunden unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden - das betrifft ja außer der Rechnungsstellung auch solche Dinge wie Umtausch- und Rückgaberecht oder Garantie- und Gewährleistungspflicht. Ich finde, hier sollte gleiches Recht für alle gelten. Ist aber nicht so.
Ich finde den Grundgedanken schon gut, also dass der Schwache vor dem Starken geschützt wird. Das Geschäft kennt sich in der Branche besser aus und ist auch rechtlich überlegen. Der Verbraucher hat keine Ahnung von der Technik etc. und rechtlich ist er auch nicht bewandert.
Hier sind die Schutzvorschriften schon sehr gut. Auch das Widerrufsrecht im Fernabsatz halte ich für sehr gut - auch wenn man das allein schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen anbieten sollte...
Aber immer klappt es nun leider nicht. Wenn ein BGH-Richter beim kleinen Laden um die Ecke was kauft kennt der Verbraucher sich rechtlich sicher besser aus. Wenn ein kleiner Einzelunternehmer Kunde bei einem Riesenunternehmen ist haben wir faktisch das gleiche Ungleichgewicht wie bei B2C.
Aber irgendwo muss das Recht ja von Verallgemeinerungen leben - sonst wäre es gar nicht mehr zu durchblicken...
Guck dir mal an, was im UStG zur Rechnungsstellungspflicht steht. Ich glaube da wird der Leistende verpflichtet. Ansonsten müsste es sich zumindest aus den Treuepflichten des Vertrages ergeben würde ich meinen - zumindest, wenn sich das Angebot an Geschäftskunden richtet.
Glaube ich nicht. Wenn die Rechnung inhaltlich falsch ist, beispielsweise Leistungen enthält, die nicht geliefert wurden oder im Widerspruch zu Angebot und Auftragsbestätigung steht, kann man sie AFAIK anfechten und auf Ausstellung einer korrekten Rechnung bestehen. Wenn ich beispielsweise 20 Rollen Kupferdraht bestellt habe, 20 Rollen Kupferdraht bekommen habe und dann eine Rechnung über 12t Feuerwerkskörper erhalte, würde ich die Zahlung dieser Rechnung verweigern.
Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe mich nur auf "falsch" im UStG-Kontext bezogen. Also z.B. normale Mail oder Kunden-Adresse nicht angegeben etc.
Gruß
Alex