Alex: Logonutzung im Programm

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Eine Schranke bemühe ich erst, wenn ich muß. Ich frage also, wieso sollte die Verwendung verboten sein? Im MarkenG sind nur ganz bestimmte Verwendungen verboten.  [...]

Ich habe mich auch auf das ganze Vorhaben bezogen und nicht nur auf die interne Arbeitserleicherung durch das Programm. Geplant ist ja auch die Vermarktung an andere Unternehmen. Das ist dann in meinen Augen schon etwas komplett anderes und sowohl marken- als auch urheberrechtlich durchaus Problematisch sofern diese Rechtsgebiete überhaupt betroffen sind (Eintragung/Schöpfungshöhe).

Dein Einwand ist berechtigt. Ausgehend von der Fragestellung, "Nachdem ich mir darüber ein paar Gedanken gemacht habe, kam mir die Frage auf, ob es überhaupt rechtlich ist, dass ich diesen Geschäftserfassungsbogen mit dem Logo des Großunternhemens per pdf erstellen ... Und wenn nicht ... wer kann dafür jetzt haftbar gemacht werden, ICH selbst als Programmersteller ...?", kann er per Definition Ärger bekommen. Aber existiert der Fall hier überhaupt? Die Frage ist doch, wer begeht die Handlung die verboten ist.

Wenn es um Urheberrecht ginge und ein geschütztes Werk auf der Firmenwebseite öffentlich zugänglich gemacht wird, dann ist dafür der im Impressum genannte haftbar, denn der ist es, der es öffentlich zugänglich macht. Der Angestellte räumt dabei nicht rechtswidrig vermeintlich Nutzungsrechte ein, wie es beispielsweise ein Nutzer eines Bilder-upload-service tut. Ein Angestellter könnte höchstens wegen der Anfertigung einer Kopie eines Werkes haftbar gemacht werden, falls die widerrechtlich war.

Hast du dazu zufällig eine Quelle/Urteil oder sowas? Ich kann das nicht ganz glauben, dass lediglich der im Impressum stehende haftet. Zumindest als Störer müsste der Arbeitnehmer meiner Meinung nach haften - ich denke aber auch, dass er direkt für die unrechtmäßige Veröffentlichungshandlung und nicht nur für die Vervielfältigung haftet.

Gruß
Alex