Texter mit x: Logonutzung im Programm

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Geplant ist ja auch die Vermarktung an andere Unternehmen. Das ist dann in meinen Augen schon etwas komplett anderes und sowohl marken- als auch urheberrechtlich durchaus Problematisch sofern diese Rechtsgebiete überhaupt betroffen sind (Eintragung/Schöpfungshöhe).

Was die Vermarktung angeht, habe ich auch ein leicht ungutes Gefühl, weshalb Nachfragen zwäckmäßig sein könnte. Allerdings wird das Logo auch da nur als Bezeichner der Marke verwendet und nicht für etwas anderes. Es ist so wie wenn ein Browser für den Suchschlitz die Logos der Suchmaschinen verwendet. Ich sehe nicht wo das gegen Markenrecht verstößt.

Hast du dazu zufällig eine Quelle/Urteil oder sowas? Ich kann das nicht ganz glauben, dass lediglich der im Impressum stehende haftet. Zumindest als Störer müsste der Arbeitnehmer meiner Meinung nach haften - ich denke aber auch, dass er direkt für die unrechtmäßige Veröffentlichungshandlung und nicht nur für die Vervielfältigung haftet.

Etwas öffentlich zugänglich macht derjenige der etwas öffentlich zugänglich macht. Dafür ist nur derjenige verantwortlich, er ist der Störer was das öffentlich zugänglich machen angeht. In dem Zusammenhang gibt es aber noch andere Handlungen. Ich habe es schon angedeutet, wer als Nutzer eines Bilder-upload-Dienstes ein Bild hochlädt erteilt dem Betreiber ein Nutzungsrecht (vorausgesetzt, man ist berechtigt ein Nutzungsrecht zu erteilen). Beispielsweise ein webmaster eines Fotografen (Betreiber der Seite ist der Fotograf) der im Auftrag des Fotografen ein Bild auf die Seite stellt, erteilt dem Betreiber aber kein Nutzungsrecht, er kopiert nur das Bild und bindet es ggf. ein oder verlinkt es. Sollte das Bild gar nicht von dem Fotografen sein, dann hat der webmaster nur widerrechtlich kopiert. Er hat aber weder widerrechtlich Nutzungsrechte eingeräumt noch macht er etwas öffentlich zugänglich.