Texter mit x: Logonutzung im Programm

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Auch wenn ein Betreiber im Endeffekt haftet, haftet der eigentliche Verletzer (der hochladende) immmernoch genauso.

Die Frage ist, nach wie vor und immer, für welche Handlung.

Beim weisungsgemäßen einbinden urheberrechtlichen Materials handelt der Arbeitnehmer eventuell fahrlässig rechtswidrig. Vielleicht auch überhaupt nicht schuldhaft.

Und wogegen verstößt diese Handlung? Ich sage gegen nichts. Bei wissentlichem schuldhaften handlen könnte es Beihilfe zum Urheberrechtsverstoß sein aber ich glaube den Straftatbestand gibt es nicht.

Verlangt das Gesetz nun von mir, dass ich *selbst* überprüfe, woher die Bilder kommen, um eine spätere Strafe gegen mich selbst auszuschließen, bloß weil mein Chef die irgendwo im Internet "gefunden" hat?

Nein verlangt es nicht, und selbst wenn man jemanden findet, der glaubhaft behauptet der Urheber zu sein und ein Nutzungsrecht erteilt zu haben, ändert das nichts.

Wie der verlinkte Artikel ziegt, haftet er strafrechtlich (das gibts auch im Urheberrecht) selbst.Wie es zivilrechtlich (gibt es auch im Urheberrecht) ist weiß ich nicht genau.

Wenn er haftet, dann haftet er. Aber nur weil er für was haften kann, haftet er nicht für alles.