Texter mit x: Logonutzung im Programm

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Ja, denke ich auch. Ich habe das einfach irgendwann ignoriert, weil es ja klar war, dass wir beide die Vervielfältigungshandlung als ein mögliches Problem sehen und dass die ungeklärte Rechtsfrage in der öffentlichen Zugänglichmachung liegt - das war ja das wofür ich gerne Quellen gesehen hätte...

Also doch nicht. Das mit der öffentlichen Zugänglichmachung sehe ich nicht als ungeklärt an. Wer die Resource zum Abruf zu beliebiger Zeit und von belibigem Ort vorhält, ist derjenige welche, also der Betreiber des Telemediendienstes.

Aber der Ursprung, gegen welche Bestimmung im MarkenG die Verwendung des Logos verstoßen soll ist offen.