dedlfix: Userdaten Verschlüsseln? MySQL

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Hi!

Stimmt. Da du es aber besser zu kennnen scheinst, kannst du mir sicher die relevante Stelle zeigen. Bis dahin glaube ich nicht, dass man unter dem Vorwand der Problembehebung soweit auf den Datenschutz verzichten darf, dass der Kunde davon negativ betroffen wäre.
§ 28 Abs 1 S 1 Nr 2 BDSG, wobei für besondere personenbezogene Daten noch strengere Regeln gelten. Eine Pseudonymisierung (nichts anderes stellt eine einfache Verschlüsselung7Verscheleierung im Auge des Schlüsselinhabers dar) kann für die Interessenabwägung erforderlich sein.

Da steht Geschäft (um die dortige Formulierung mal auf ein Wort zusammenzufassen) "mit dem Betroffenen". Wenn ich Fehler in meinem Programm suche ist der Kunde außen vor. Ich sehe das nicht als zutreffend an. Hast du dazu irgendwelche Entscheidungen, dass für Problemsuche in Daten(verarbeitung), die keinen konkreten Kunden betreffen, der Schutz der Daten aufgehoben werden kann?

Übrigens: So arg datenschützend ist das BDSG auch wieder nicht.

Ach, na dann ist es ja völlig in Ordnung, nur einen halbseidenen Schutz aufzubauen ...

Lo!