Alex: Userdaten Verschlüsseln? MySQL

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Hi,

Da steht Geschäft (um die dortige Formulierung mal auf ein Wort zusammenzufassen) "mit dem Betroffenen". Wenn ich Fehler in meinem Programm suche ist der Kunde außen vor. Ich sehe das nicht als zutreffend an. Hast du dazu irgendwelche Entscheidungen, dass für Problemsuche in Daten(verarbeitung), die keinen konkreten Kunden betreffen, der Schutz der Daten aufgehoben werden kann?

Ich lese da weder irgendetwas von einem Geschäft noch etwas von "mit dem Betroffenen" - vermutlich beziehst du dich auf Nummer 1 und nicht, wie ich es angegeben habe, Nummer 2.

Nach der Formulierung des § 28 Abs 1 S 1 sind die Nummern 1 - 3 völlig gleichwertige Alternativen. Diese Voraussetzungen müssen also _nicht_ kumulativ vorliegen. Das wird in der Literatur teilweise etwas anders gesehen - besonders krass in der arbeitsrechtlichen bevor es den § 32 gab. In Grenzen mag diese andere Sicht zutreffen - aber prinzipiell sind die Nummern 1-3 völlig unabhängig von einander anzuwenden.

Ich konnte leider auf die Schnelle keine Entscheidung oder ähnliches finden. Das wird denke ich mal sehr schwierig, weil sowas ja in der Regel überhaupt nicht auffällt - und wo kein Kläger da kein Richter. Allenfalls könnte man dazu in der Literatur etwas finden.

Generell zur Interessenabwägung:
Man kann jedes von der Rechtsordnung gebilligte Interesse verfolgen - egal ob wirtschaftlicher, ideeller oder rechtlicher Natur.

Dann wird geschaut ob der Betroffene überhaupt ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung seiner Daten hat.

Wenn ja muss eine Abwägung stattfinden. Da ist dann eben wichtig, was genau passiert. Da ist es dann natürlich besser für das Unternehmen, wenn lediglich eine Nutzung in Form von Anzeigen der Daten stattfindet und keine Verarbeitung oder gar Übermittlung.

Übrigens: So arg datenschützend ist das BDSG auch wieder nicht.

Ach, na dann ist es ja völlig in Ordnung, nur einen halbseidenen Schutz aufzubauen ...

Sage ich das? Wohl kaum, wenn ich sogar da befürworte was ich hier oben schon lang und breit erklärt habe.

Gruß
Alex