dedlfix: Userdaten Verschlüsseln? MySQL

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Hi!

Da steht Geschäft (um die dortige Formulierung mal auf ein Wort zusammenzufassen) "mit dem Betroffenen". Wenn ich Fehler in meinem Programm suche ist der Kunde außen vor. Ich sehe das nicht als zutreffend an. Hast du dazu irgendwelche Entscheidungen, dass für Problemsuche in Daten(verarbeitung), die keinen konkreten Kunden betreffen, der Schutz der Daten aufgehoben werden kann?

Ich lese da weder irgendetwas von einem Geschäft noch etwas von "mit dem Betroffenen" - vermutlich beziehst du dich auf Nummer 1 und nicht, wie ich es angegeben habe, Nummer 2.

Dann bin ich mit der Nummerierung durcheinandergekommen. Für mich war "Abs 1" das Ding mit dem "(1)" und "S 1" das "1.". Das "Nr 2" hab ich ignoriert. Wenn es nun richtig ist, hat "S 1" also keine Kennzeichnung sondern ist alles von inklusive (1) bis exklusive dem Satz vor dem (2).

Aber vielleicht trifft das alles gar nicht auf den Fall zu. Unter der Voraussetzung, dass der Datennutzer sie rechtmäßig erhoben und aufbewahrt hat, gehört eine Fehlerbearbeitung in der Verarbeitungsanlage doch zur "Erfüllung eigener Geschäftszwecke". Wie werden denn dann die Daten anders genutzt, so dass dies irgendwelche Interessen des Dateninhabers derart betrifft, dass ein Schutz nicht mehr gegeben ist? Solange das alles intern abläuft und von den Daten nichts nach außen dringt, ist doch da gar nichts vorhanden, wo jemand in seinen Rechten zurückstecken müsste.

Vielleicht war ja einfach nur deine Formulierung unglücklich und du meintest gar keine Offenlegung der Daten gegenüber unberechtigten Dritten.

Lo!