Fred Furunkelstein 2011: Ist das rechtlich relevant?

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Das Anliegen der Bank mag irgendwie verständlich sein. Aber ich sehe nicht, dass es rechtlich relevant ist, was ich da angebe. Deiner Logik nach stellt eine falsche Angabe und die bloße Betrachtung der Seite (denn anscheinend fällt das schon unter "Benutzung") einen Rechtsverstoß dar.

Da liegst Du vermutlich falsch.

Das Ziel scheint zu sein, dass Besucher aus anderen Ländern _formell_ ausgeschlossen werden. Ob noch andere, "wirksamere" technische Maßnahmen für diesen Ausschluss getroffen wurden wissen wir nicht.

Ich denke, es wird wohl so sein, dass in einigen "Drittstaaten" (nicht: DE, AT, CH) für die auf der Webseite stehenden Informationen eine Haftung besteht oder befürchtet wird: Kauft jemand die empfohlenen Wertpapiere und die Informationen oder Vorhersagen stimmen nicht und deren Wert sinkt statt zu steigen, dann könnte der Informationsverbreiter für diesen Verlust haftbar werden. Mit dem Ausschluss kann er sich aber darauf berufen, dass sich jemand an Informationen bedient habe die gar nicht für ihn bestimmt waren - was die Haftung ausschließt. Insbesondere kann es auch sein, dass in AGB oder ähnlichem verwendete Haftungsausschlüsse durch die Übersetzung oder Art der Einbeziehung in die Informationen in Drittstaaten nicht wirksam werden - der Ausschluss vom Besuch der Webseite aber schon, eben weil der Informationverbreiter ganz klar sagt: Ich will Dich nicht Informieren, ich will mir Dir keinen Vertrag, wenn Du nicht in DE, AT oder CH wohnhaft bist.

Wir haben in DE irre Urteile, warum soll es solchen Mist nicht auch im Ausland geben?