Ist das rechtlich relevant?
Dany
- recht
0 Tom0 Frank (no reg)0 Dany
Hallo liebe Forumsgemeinde,
auf Eine Große Bank steht was von Wohnsitz bestätigen und auf der rechten Seite findet man die Passage
"Der Nutzer verpflichtet sich, diese Internet-Seiten nicht mehr zu nutzen, wenn er seinen Wohnsitz in Zukunft nicht mehr in diesem Land haben sollte."
Gruß Dany
Hello,
rein technisch betrachtet sthet das schon mal im Contratext zu
https://forum.selfhtml.org/?t=208377&m=1416966
Ohne JavaScript kommt da überhaupt keine sofort sichtbare Bedingung.
Aber warum sollten wir dem Unternehmen, das bestimmt Millionen im Monat verdient, hier kostenlos Nachhilfe geben?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hi,
wo is das Problem?
GS moechte halt bestimmte Personenkreise ausschliessen ohne das technisch zu implememtieren. Die Angebote von GS.de sind sicherlich anders (anderen Regulatorien unterworfen) als die von GS.ch oder GS.com. Als potentieller Benutzer auf den Bahamas bleibt es mir frei, falsche Angaben zu machen und die Webseite trotzdem zu nutzen, allerdings widerrechtlich.
Also hat es eine rechtliche Relevanz. Und es ist Usus, gerade bei international operierenden Banken, besonders im Investmentsektor. Fuer die popelige Kreissparkasse bei dir um die Ecke ist das natuerlich nicht "relevant".
Es ist serioeser, als dem deutschsprachigen Benutzer (mit Wohnsitz auf den Bahamas) von vornherein nicht klar darzulegen, dass er GS.de nicht benutzen darf, wenn er nicht in DE wohnt. Punkt. Fertig. Aus. Einfach eine bewusst gesetzte Barriere.
Is das so schwer zu begreifen?
Cheers, Frank
Hallo Frank,
Es ist serioeser, als dem deutschsprachigen Benutzer (mit Wohnsitz auf den Bahamas) von vornherein nicht klar darzulegen, dass er GS.de nicht benutzen darf, wenn er nicht in DE wohnt. Punkt. Fertig. Aus. Einfach eine bewusst gesetzte Barriere.
Das Anliegen der Bank mag irgendwie verständlich sein. Aber ich sehe nicht, dass es rechtlich relevant ist, was ich da angebe. Deiner Logik nach stellt eine falsche Angabe und die bloße Betrachtung der Seite (denn anscheinend fällt das schon unter "Benutzung") einen Rechtsverstoß dar. Es fällt mir sehr schwer zu Glauben, dass das Medienrecht der BRD es gestattet, Menschen vom Betrachten von Internetseiten aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft auszuschließen. Und wenn ja, kann mir jemand einen guten Link dazu geben?
Gruß Dany
Das Anliegen der Bank mag irgendwie verständlich sein. Aber ich sehe nicht, dass es rechtlich relevant ist, was ich da angebe. Deiner Logik nach stellt eine falsche Angabe und die bloße Betrachtung der Seite (denn anscheinend fällt das schon unter "Benutzung") einen Rechtsverstoß dar.
Da liegst Du vermutlich falsch.
Das Ziel scheint zu sein, dass Besucher aus anderen Ländern _formell_ ausgeschlossen werden. Ob noch andere, "wirksamere" technische Maßnahmen für diesen Ausschluss getroffen wurden wissen wir nicht.
Ich denke, es wird wohl so sein, dass in einigen "Drittstaaten" (nicht: DE, AT, CH) für die auf der Webseite stehenden Informationen eine Haftung besteht oder befürchtet wird: Kauft jemand die empfohlenen Wertpapiere und die Informationen oder Vorhersagen stimmen nicht und deren Wert sinkt statt zu steigen, dann könnte der Informationsverbreiter für diesen Verlust haftbar werden. Mit dem Ausschluss kann er sich aber darauf berufen, dass sich jemand an Informationen bedient habe die gar nicht für ihn bestimmt waren - was die Haftung ausschließt. Insbesondere kann es auch sein, dass in AGB oder ähnlichem verwendete Haftungsausschlüsse durch die Übersetzung oder Art der Einbeziehung in die Informationen in Drittstaaten nicht wirksam werden - der Ausschluss vom Besuch der Webseite aber schon, eben weil der Informationverbreiter ganz klar sagt: Ich will Dich nicht Informieren, ich will mir Dir keinen Vertrag, wenn Du nicht in DE, AT oder CH wohnhaft bist.
Wir haben in DE irre Urteile, warum soll es solchen Mist nicht auch im Ausland geben?
Hello,
Mit dem Ausschluss kann er sich aber darauf berufen, dass sich jemand an Informationen bedient habe die gar nicht für ihn bestimmt waren - was die Haftung ausschließt.
Das kann ich nicht nachvollziehen, dass das greifen soll. Denn ohne JavaScript gibt es gar keine Hindernisse. Die Programmierer der Bank scheinen also entweder unterdurchschnittlich geeignet zu sein, oder das ganze ist sowieso ein Trick, um Leute zum Kauf aus Trotz zu bewegen :-O
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
Hi, Tom ...
die reelle Wirksamkeit sei mal komplett dahingestellt. Denn die technische Umsetzung ist ja genau das Problem dabei: Es ist nicht wirkungsvoll technisch umzusetzen, gleichzeitig praesent zu sein und bestimmte Personenkreise von der Nutzung auszuschliessen, also geht man einfach den Weg des geringsten Widerstandes (und der geringsten Kosten) aber eines ausreichend grosses Wirkungsradius. Otto Normalointeressent wird wahrscheinlich Java Script aktiviert haben. Und sicher gibt es auch irgendwo einen Disclaimer, der eine Browserversion mit aktiviertem Java Script "empfiehlt".
Fred Furunkelstein hat das mit viel-viel-schoeneren Worten beschreiben koennen als ich, ich lag da auch aber gerade in der Haengematte.
Cheers, Frank