hey,
das ist falsch - wegen dieser Streitfrage gab es schon mehrere Prozesse in DE. Die vorherrschende und verblüffenderweise sogar sinnvolle Rechtsauffassung lautet, dass das Aufschrauben eines PC-Gehäuses zum Einbauen zusätzlicher Komponenten (Steckkarten, Laufwerke oä.) zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört und daher nicht zum Garantieverlust führen darf - es sei denn, dem Anwender kann schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden.
den Aspekt mit der Garantie hatte ich voll vergessen. Das sollte ich natürlich sicherlich auch erwähnen.