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Hi!

Nur bei "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" brauchst du keine Anbieterkennung. Und ausschließlich heißt auch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, sonst ist es nicht mehr persönlich und familiär.
Die Öffentlichkeit muß nicht ausgeschlossen sein, wenn es rein persönlich ist, also Dritte nicht berührt werden. Wenn ich öffentlich verlauten lasse, heute Kartoffeln gegessen zu haben, dann ist das rein persönlich.

Meiner Meinung nach wendest du dich damit an eine Öffentlichkeit, ansonsten hättest du es ja nicht veröffentlichen müssen. Und wegen der Öffentlichkeit sehe ich es nicht mehr als "ausschließlich persönlich" an. Interessant wäre, ob es dazu schon Urteile gab, aber dazu hab ich bisher noch keine Information erheisen können.

Lo!