Hallo,
Meiner Meinung nach wendest du dich damit an eine Öffentlichkeit, ansonsten hättest du es ja nicht veröffentlichen müssen.
Meiner Meinung nach auch. Aber ist das entscheident?
Und wegen der Öffentlichkeit sehe ich es nicht mehr als "ausschließlich persönlich" an.
Es kommt an der Stelle mehr darauf an, was für Inhalt angeboten wird und über wen, weniger wie und noch weniger wem.
Interessant wäre, ob es dazu schon Urteile gab, aber dazu hab ich bisher noch keine Information erheisen können.
Ich kann mich wage an eins erinnern, weiß aber auch nicht mit welchen Begriffen ich das finden soll. Vielleicht täuscht mich meine Erinnerung aber auch. Da es bei solchen Seiten auch kaum Abmahnberechtigte geben kann, wird das auch selten vor Gericht gehen.
http://lmgtfy.com/?q=abmahnung+private+internetseite
Ich denke es ist insofern klar: wenn es passwortgeschützt ist, ist es naturgemäß nicht öffentlich. Also keine Veröffentlichung. Somit kann es auch nicht abgemahnt werden. Alles andere ist im Grunde natürlich prinizipiell abmahnfähig. Mach ich eine private Internetseite und packe ein fremdes Foto drauf, einen gescannten Stadtplanausschnitt für eine Party oder was auch immer ... - da freut sich der Anwalt (;-).
Gruß
jobo