dzalik: Impressum und AGB

Hallo,

die ganze Geschichte mit dem Impressum ist doch für Normaluser sehr schwer zu durchblicken.

google sagt im Prinzip folgendes:

Bei Privatpersonen braucht man kein Impressum.
Sobald adsense Werbung drauf ist ist es kommerziell.

Dann muß ich aufführen:
Vorname
Nachname
Straße
PLZ Ort
Steuer-Nr.
Telefonnummer
email

Viele schreiben ja die UST-ID hin aber die hat doch da gar nix verloren.

Dann haben andere noch Dinge wie "Verantwortlich im Sinne des Presserechts" stehen.

Nehmen wir an ich bin ein e.K. also ein eingetragener Kaufmann, so frage ich mich folgendes:
Wenn ich das e.K. mit hinschreibe, so muß ich doch auch das Registergericht aufschreiben.
Wenn ich das e.K. weglasse, wer weiß das denn, das ich z.B. ein e.K. bin?

  1. Hallo,

    Nehmen wir an ich bin ein e.K. also ein eingetragener Kaufmann, so frage ich mich folgendes:
    Wenn ich das e.K. mit hinschreibe, so muß ich doch auch das Registergericht aufschreiben.
    Wenn ich das e.K. weglasse, wer weiß das denn, das ich z.B. ein e.K. bin?

    http://lmgtfy.com/?q=e.k.+impressum. es gibt u.u. eine pflicht, die ustid. im impresum bzw. den agb zu veröffentlichen (http://lmgtfy.com/?q=ustid+impressum+abmahnung).

    Gruß

    jobo

  2. Bei Privatpersonen braucht man kein Impressum.
    Sobald adsense Werbung drauf ist ist es kommerziell.

    Sagt wer?

    § 5 TMG: "Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten."

    Nur weil du Adsense-Werbung schaltest, heißt das noch lange nicht, dass du etwas gewerblich betreibst.

    Aber die ansicht von Richtern hinsichtlich "gewerbliches Ausmaß" ist teilweise sehr seltsam, wie man an einem aktuellen Beispiel sieht.

    Es gibt Leute die verticken regelmäßig Sachen für hunderte Euro im Monat auf Flohmärkten oder Sammlerbörsen - das ist aber alles Privat. Ein anderer macht für den örtlichen Kegelverrein eine einfache Webseite um 500 Euro und muss dafür gleich eine Einkommensteuererklärung machen.

    Das Rechtsssystem in Deutschland oder auch in Österreich ist vielerorts sehr undurchsichtig.

    Viele schreiben ja die UST-ID hin aber die hat doch da gar nix verloren.

    Sicher, die UID ersetzt die Steuernummer wenn du eine hast.

    Wenn ich das e.K. weglasse, wer weiß das denn, das ich z.B. ein e.K. bin?

    Vermutlich keiner, wenn du aber einen Abmahnanwalt erwischt, der dir das anhängen will ...

    1. Nur weil du Adsense-Werbung schaltest, heißt das noch lange nicht, dass du etwas gewerblich betreibst.

      Auf gewerblich kommt es nicht an.
      http://www.google.de/search?hl=de&q=gewerbsm��ig+gesch�ftsm��ig

  3. Hi!

    die ganze Geschichte mit dem Impressum ist doch für Normaluser sehr schwer zu durchblicken.

    Vielleicht nur deshalb, weil so viele Meinungen darüber bestehen, die einander und auch den Erfordernissen widersprechen. Aber auch, weil verschiedene Berufsgruppen unterschiedliche Angaben machen müssen.

    Bei Privatpersonen braucht man kein Impressum.

    Nö, http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Keine_Impressumspflicht

    Sobald adsense Werbung drauf ist ist es kommerziell.

    Egal ob das stimmt oder nicht, wenn du nicht unter das TMG fällst, dass sich auf "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" bezieht, dann fällst du unter den Rundfunkstaatsvertrag. Nur bei "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" brauchst du keine Anbieterkennung. Und ausschließlich heißt auch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, sonst ist es nicht mehr persönlich und familiär.

    Dann muß ich aufführen:
    Vorname
    Nachname
    Straße
    PLZ Ort
    Steuer-Nr.
    Telefonnummer
    email

    Kommt jetzt drauf an, worunter du fällst. Für den Rundfunkstaatsvertrag reicht Name und Anschrift, ansonsten http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Informationspflichten_nach_dem_Telemediengesetz

    Viele schreiben ja die UST-ID hin aber die hat doch da gar nix verloren.

    Doch, nur die wird verlangt (wenn vorhanden - braucht man aber nur bei Geschäften mit anderen europäischen Ländern), nichts anderes.

    Dann haben andere noch Dinge wie "Verantwortlich im Sinne des Presserechts" stehen.

    Dann werden die sich wohl denken oder wissen, dass sie dem Presserecht unterstehen.

    Nehmen wir an ich bin ein e.K. also ein eingetragener Kaufmann, so frage ich mich folgendes:
    Wenn ich das e.K. mit hinschreibe, so muß ich doch auch das Registergericht aufschreiben.

    Egal ob du deine korrekte Bezeichnung hinschreibst, wenn du dazu verpflichtet bist, musst du "das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer" aufführen.

    Wenn ich das e.K. weglasse, wer weiß das denn, das ich z.B. ein e.K. bin?

    Deine Konkurrenz und deren Anwälte. Wenn du Handel treiben willst, dann geht das meines Wissens nicht ohne Kaufmann. Und wenn deine Geschäfte nach Handel aussehen, interessiert sich auch noch das Finanzamt dafür.

    Lo!

    1. Nur bei "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" brauchst du keine Anbieterkennung. Und ausschließlich heißt auch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, sonst ist es nicht mehr persönlich und familiär.

      Die Öffentlichkeit muß nicht ausgeschlossen sein, wenn es rein persönlich ist, also Dritte nicht berührt werden. Wenn ich öffentlich verlauten lasse, heute Kartoffeln gegessen zu haben, dann ist das rein persönlich. Wenn ich verlauten lasse, heute im Gasthaus Schulze in Untertupfingen Kartoffeln gegessen zu haben, dann ist es vielleicht schon nicht mehr rein persönlich. Letzteres wäre aber paßwortgeschützt, und so nur einem engen Kreis zugänglich, auch zulässig.

      1. Hi!

        Nur bei "ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" brauchst du keine Anbieterkennung. Und ausschließlich heißt auch, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, sonst ist es nicht mehr persönlich und familiär.
        Die Öffentlichkeit muß nicht ausgeschlossen sein, wenn es rein persönlich ist, also Dritte nicht berührt werden. Wenn ich öffentlich verlauten lasse, heute Kartoffeln gegessen zu haben, dann ist das rein persönlich.

        Meiner Meinung nach wendest du dich damit an eine Öffentlichkeit, ansonsten hättest du es ja nicht veröffentlichen müssen. Und wegen der Öffentlichkeit sehe ich es nicht mehr als "ausschließlich persönlich" an. Interessant wäre, ob es dazu schon Urteile gab, aber dazu hab ich bisher noch keine Information erheisen können.

        Lo!

        1. Meiner Meinung nach wendest du dich damit an eine Öffentlichkeit, ansonsten hättest du es ja nicht veröffentlichen müssen.

          Meiner Meinung nach auch. Aber ist das entscheident?

          Und wegen der Öffentlichkeit sehe ich es nicht mehr als "ausschließlich persönlich" an.

          Es kommt an der Stelle mehr darauf an, was für Inhalt angeboten wird und über wen, weniger wie und noch weniger wem.

          Interessant wäre, ob es dazu schon Urteile gab, aber dazu hab ich bisher noch keine Information erheisen können.

          Ich kann mich wage an eins erinnern, weiß aber auch nicht mit welchen Begriffen ich das finden soll. Vielleicht täuscht mich meine Erinnerung aber auch. Da es bei solchen Seiten auch kaum Abmahnberechtigte geben kann, wird das auch selten vor Gericht gehen.

          1. Hallo,

            Meiner Meinung nach wendest du dich damit an eine Öffentlichkeit, ansonsten hättest du es ja nicht veröffentlichen müssen.

            Meiner Meinung nach auch. Aber ist das entscheident?

            Und wegen der Öffentlichkeit sehe ich es nicht mehr als "ausschließlich persönlich" an.

            Es kommt an der Stelle mehr darauf an, was für Inhalt angeboten wird und über wen, weniger wie und noch weniger wem.

            Interessant wäre, ob es dazu schon Urteile gab, aber dazu hab ich bisher noch keine Information erheisen können.

            Ich kann mich wage an eins erinnern, weiß aber auch nicht mit welchen Begriffen ich das finden soll. Vielleicht täuscht mich meine Erinnerung aber auch. Da es bei solchen Seiten auch kaum Abmahnberechtigte geben kann, wird das auch selten vor Gericht gehen.

            http://lmgtfy.com/?q=abmahnung+private+internetseite

            Ich denke es ist insofern klar: wenn es passwortgeschützt ist, ist es naturgemäß nicht öffentlich. Also keine Veröffentlichung. Somit kann es auch nicht abgemahnt werden. Alles andere ist im Grunde natürlich prinizipiell abmahnfähig. Mach ich eine private Internetseite und packe ein fremdes Foto drauf, einen gescannten Stadtplanausschnitt für eine Party oder was auch immer ... - da freut sich der Anwalt (;-).

            Gruß

            jobo

            1. http://lmgtfy.com/?q=abmahnung+private+internetseite

              blabla

              Ich denke es ist insofern klar: wenn es passwortgeschützt ist, ist es naturgemäß nicht öffentlich. Also keine Veröffentlichung. Somit kann es auch nicht abgemahnt werden.

              Unsinn, es gibt auch geschlossene Öffentlichkeiten.

              Alles andere ist im Grunde natürlich prinizipiell abmahnfähig. Mach ich eine private Internetseite und packe ein fremdes Foto drauf, einen gescannten Stadtplanausschnitt für eine Party oder was auch immer ... - da freut sich der Anwalt (;-).

              Mit dem fremden Foto ist die Seite wohl nicht mehr rein persönlich.

              1. Hi!

                Ich denke es ist insofern klar: wenn es passwortgeschützt ist, ist es naturgemäß nicht öffentlich. Also keine Veröffentlichung. Somit kann es auch nicht abgemahnt werden.
                Unsinn, es gibt auch geschlossene Öffentlichkeiten.

                Und was soll das generell oder beispielsweise sein? Bei öffentlich aber geschlossen kann ich mir grad nur eine Örtlichkeit außerhalb ihrer Öffnungszeiten vorstellen.

                Lo!

    2. Hallo,

      Doch, nur die wird verlangt (wenn vorhanden - braucht man aber nur bei Geschäften mit anderen europäischen Ländern), nichts anderes.

      Die UStID ist auch gut um seine eigene Steuernummer, mit der man ggf. Schindluder treiben kann, zu pseudonymisieren.

      Grüße,
      Christoph

      1. Hallo,

        Hallo,

        Doch, nur die wird verlangt (wenn vorhanden - braucht man aber nur bei Geschäften mit anderen europäischen Ländern), nichts anderes.

        Die UStID ist auch gut um seine eigene Steuernummer, mit der man ggf. Schindluder treiben kann, zu pseudonymisieren.

        Die eigene Steuernummer muss aber m.W. nicht auf die Webseite. Wenn Du zB. einen kleinen Onlineshop hast und eine UStID besitzt, muss die auf die Webseite/Impressum. Hast du keine, weil du nur Inlandsgeschäft machst, muss das nicht sein, meine ich. Also mit "muss" meine ich: schützt Du dich damit vor Abmahnungen.

        Gruß

        jobo