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http://lmgtfy.com/?q=abmahnung+private+internetseite

blabla

Ich denke es ist insofern klar: wenn es passwortgeschützt ist, ist es naturgemäß nicht öffentlich. Also keine Veröffentlichung. Somit kann es auch nicht abgemahnt werden.

Unsinn, es gibt auch geschlossene Öffentlichkeiten.

Alles andere ist im Grunde natürlich prinizipiell abmahnfähig. Mach ich eine private Internetseite und packe ein fremdes Foto drauf, einen gescannten Stadtplanausschnitt für eine Party oder was auch immer ... - da freut sich der Anwalt (;-).

Mit dem fremden Foto ist die Seite wohl nicht mehr rein persönlich.