Hallo,
Udo Vetter hat auf law blog über die Arbeit an der Einführung einer E-Akte geschrieben.
Er wurde von der Arbeitsgruppe die derzeit an einem Gesetzentwurf arbeitet eingeladen um kurz darüber aus sich eines Strafverteidigers zu referieren.
Die vier von ihm angesprochenen Optionen sind:
- Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht (Kiosk-Computer)
- Übersendung von körperlichen Datenträgern (DVD, USB-Stick)
- Zusendung per Mail
- Online-Zugriff über die Cloud
Wobei sich die ersten drei aus seiner Sicht von vorne herein disqualifizieren.
Was haltet ihr davon?
Gruß
Ole