Ole.: (RECHT) Die E-Akte kommt

Hallo,

Udo Vetter hat auf law blog über die Arbeit an der Einführung einer E-Akte geschrieben.

Er wurde von der Arbeitsgruppe die derzeit an einem Gesetzentwurf arbeitet eingeladen um kurz darüber aus sich eines Strafverteidigers zu referieren.

Die vier von ihm angesprochenen Optionen sind:

  • Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht (Kiosk-Computer)
  • Übersendung von körperlichen Datenträgern (DVD, USB-Stick)
  • Zusendung per Mail
  • Online-Zugriff über die Cloud

Wobei sich die ersten drei aus seiner Sicht von vorne herein disqualifizieren.

Was haltet ihr davon?

Gruß
Ole

  1. Was im Namen des Volkes rechtgesprochen wird, sollte dem Volk auch in lesbarer, leicht zugreifbarer Form zur Verfügung stehen, soweit keine Persönlichkeitsrechte berührt sind (korrekte Schwärzungen/Kürzungen vorausgesetzt).

    Das gilt übrigens nicht nur für Rechtsdaten, sondern für alle Informationen, die der Staat so produziert, solange diese nicht zu Recht einer Geheimhaltung unterliegen - auf diese Weise nimmt man auch Wikileaks die Arbeit ab, so dass die sich darauf konzentrieren können, Banken und Drittweltstaaten auszuhorchen.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)
  2. Hallo!

    Was haltet ihr davon?

    Wäre ich Anwalt, würde ich sowas prinzipiell sehr begrüßen. Ich versteige mich aber zu der Prophezeiung, dass die Geschichte völlig idiotisch umgesetzt wird, wie so ziemlich jedes E-Irgendwas, bei dem der Staat die Finger im Spiel hat.

    Die kommen noch auf die Idee und speichern die Akten wirklich in der Cloud...

    Grüße
    Bernhard

    1. Dazu ein schönes Time Magazin-Zitat von fefe:

      "Telling consumers their data is in the cloud is like telling a kid his dog has gone to doggie heaven."

      Gruß, LX

      --
      a != b: Diese Daten sind verschieden. Gott sei ihrer Seelen gnädig.
  3. Hi,

    Udo Vetter hat auf law blog über die Arbeit an der Einführung einer E-Akte geschrieben.

    das ist eigentlich ein guter Ansatz; die Vorteile, die im Artikel erwähnt werden, sprechen für sich. Wenn man noch den ökologischen Aspekt dazunimmt, dass damit tonnenweise Papier eingespart werden kann, ist das eigentlich ein klares Votum, sollte man meinen.

    • Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht (Kiosk-Computer)

    Theoretisch Papiervermeidung, praktisch nicht - und keine wirkliche Erleichterung für die Betroffenen.

    • Übersendung von körperlichen Datenträgern (DVD, USB-Stick)
    • Zusendung per Mail

    Halte ich für eine gute Idee; den Aktualitätsaspekt halte ich hier für untergeordnet: Ermittlungsakten verändern sich ja nicht einfach so, sie wachsen nur chronologisch. Es wäre also denkbar, dass der Verteidiger nur den Aktenstand vom 17.08. hat, wenn er am 26.08. zur Verhandlung kommt. Sein Problem (bzw. das seines Mandanten), wenn er sich nicht zeitnah die letzten Ergänzungen besorgt hat. Das kann aber beim bisherigen papierbasierten Konzept ebenso passieren, ist also kein neues Problem.

    • Online-Zugriff über die Cloud

    Wenn wir "Cloud" hier durch einen dedizierten Server ersetzen, der von offizieller Seite (Gericht, Staatsanwaltschaft etc.) mit Informationen bestückt ist, ein sauberes Konzept. Mit der "Cloud" im landläufigen Sinn sehe ich das Problem, dass Informationen zigfach repliziert und verändert werden.

    Ich bin auch völlig auf der Seite von LX, wenn er sagt, dass die Informationen eigentlich jedem zugänglich sein sollten - Persönlichkeitsrechte ausgenommen.

    So long,
     Martin

    --
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