Hi,
Udo Vetter hat auf law blog über die Arbeit an der Einführung einer E-Akte geschrieben.
das ist eigentlich ein guter Ansatz; die Vorteile, die im Artikel erwähnt werden, sprechen für sich. Wenn man noch den ökologischen Aspekt dazunimmt, dass damit tonnenweise Papier eingespart werden kann, ist das eigentlich ein klares Votum, sollte man meinen.
- Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht (Kiosk-Computer)
Theoretisch Papiervermeidung, praktisch nicht - und keine wirkliche Erleichterung für die Betroffenen.
- Übersendung von körperlichen Datenträgern (DVD, USB-Stick)
- Zusendung per Mail
Halte ich für eine gute Idee; den Aktualitätsaspekt halte ich hier für untergeordnet: Ermittlungsakten verändern sich ja nicht einfach so, sie wachsen nur chronologisch. Es wäre also denkbar, dass der Verteidiger nur den Aktenstand vom 17.08. hat, wenn er am 26.08. zur Verhandlung kommt. Sein Problem (bzw. das seines Mandanten), wenn er sich nicht zeitnah die letzten Ergänzungen besorgt hat. Das kann aber beim bisherigen papierbasierten Konzept ebenso passieren, ist also kein neues Problem.
- Online-Zugriff über die Cloud
Wenn wir "Cloud" hier durch einen dedizierten Server ersetzen, der von offizieller Seite (Gericht, Staatsanwaltschaft etc.) mit Informationen bestückt ist, ein sauberes Konzept. Mit der "Cloud" im landläufigen Sinn sehe ich das Problem, dass Informationen zigfach repliziert und verändert werden.
Ich bin auch völlig auf der Seite von LX, wenn er sagt, dass die Informationen eigentlich jedem zugänglich sein sollten - Persönlichkeitsrechte ausgenommen.
So long,
Martin
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