LX: (RECHT) Die E-Akte kommt

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Was im Namen des Volkes rechtgesprochen wird, sollte dem Volk auch in lesbarer, leicht zugreifbarer Form zur Verfügung stehen, soweit keine Persönlichkeitsrechte berührt sind (korrekte Schwärzungen/Kürzungen vorausgesetzt).

Das gilt übrigens nicht nur für Rechtsdaten, sondern für alle Informationen, die der Staat so produziert, solange diese nicht zu Recht einer Geheimhaltung unterliegen - auf diese Weise nimmt man auch Wikileaks die Arbeit ab, so dass die sich darauf konzentrieren können, Banken und Drittweltstaaten auszuhorchen.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 3: Mit ausreichendem Schub fliegen Schweine ganz wunderbar. (...)