Der Martin: Mietvertrag / Möbel

Beitrag lesen

Hi,

ich wohne in einem Wohnheim, in dem es fast ausschließlich vollmöblierte Zimmer gibt. Allerdings habe ich in diesem Wohnheim nun ein Zimmer gemietet, was nicht möbliert ist (steht auch so in der Inventarliste). Da der Mietvertrag jedoch anscheinend auf die vollmöblierten Zimmer ausgelegt ist, steht dort drin, dass ich nicht das Recht habe, die im Zimmer enthaltenen Einrichtungsgegenstände zu entfernen noch neue in ins Zimmer zu tun.

sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter mir verbieten kann, persönliche Gegenstände wie eigene Möbel in eine Wohnung/ein Zimmer zu bringen, auch wenn er das Zimmer als "möbliert" vermietet.
Wenn der Raum als möbliert deklariert ist, jedoch in Wirklichkeit keine Möbel enthält, wäre das meiner Ansicht nach sogar Täuschung. Welche Art der Nutzung stellt sich der Vermieter also vor, wenn er nicht erlaubt, dass der Raum mit Möbeln bestückt wird? Schweinehaltung? Arme Schweine.

Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben und ich habe mich schon eingerichtet, mit Bett, Schreibtisch, Regal, Schrank, etc.

Meine persönliche Meinung ist, dass dir das durch derart unsinnige Klauseln im Mietvertrag nicht verboten werden kann. Entscheidend ist, dass du auf Verlangen (spätestens beim Auszug) den ursprünglichen Zustand wiederherstellen kannst - wobei geringfügige nutzungsbedingte Schäden (z.B. Kratzer im Parkett, defekte und deshalb in Eigeninitiative erneuerte Lichtschalter oder Wasserhähne) vermutlich sogar toleriert werden müssen.

Kann mich der Vermieter so wie es da steht tatsächlich fristlos kündigen?

Nein, ich glaube nicht. Aber ich bin kein Fachmann für Mietrecht. Erkundige dich im Zweifelsfall lieber bei einem solchen. Der Mieterschutzbund oder ähnliche Organisationen haben so ziemlich überall Büros oder Beratungsstellen.

So long,
 Martin

--
Wer im Glashaus sitzt, sollte sich nur im Dunkeln ausziehen.
Selfcode: fo:) ch:{ rl:| br:< n4:( ie:| mo:| va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:µ js:(