Der Martin: Mietvertrag / Möbel

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Hi,

sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter mir verbieten kann, persönliche Gegenstände wie eigene Möbel in eine Wohnung/ein Zimmer zu bringen, auch wenn er das Zimmer als "möbliert" vermietet.
Das kommt darauf an, ob es ein reiner Mietvertrag oder ein Beherbungsvertrag ist.

klingt plausibel - aber mir war noch nicht bekannt, dass es so einen Unterschied offiziell überhaupt gibt.

Im Falle des als möbliert vermieteten, jedoch leeren Zimmers können wir aber wohl kaum von einem Beherbergungsvertrag ausgehen, oder was meinst du?

Ciao,
 Martin

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Zwei Mäuse treiben's miteinander. Sagt der Mäuserich: "Hoffentlich ist nicht wieder alles für die Katz."
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