Tom: Mietvertrag / Möbel

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Hello,

sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter mir verbieten kann, persönliche Gegenstände wie eigene Möbel in eine Wohnung/ein Zimmer zu bringen, auch wenn er das Zimmer als "möbliert" vermietet.
Das kommt darauf an, ob es ein reiner Mietvertrag oder ein Beherbungsvertrag ist.

klingt plausibel - aber mir war noch nicht bekannt, dass es so einen Unterschied offiziell überhaupt gibt.

Im Falle des als möbliert vermieteten, jedoch leeren Zimmers können wir aber wohl kaum von einem Beherbergungsvertrag ausgehen, oder was meinst du?

Der ganze Bereich "Beherbergung" ist in Deutschland eine Regelungslücke. Es gibt im Mietvertragsrecht zwar immer wieder die Formulierung "nur zum vorübergehenden Gebrauch", aber den besonderen Rechtsbrauch, der immer wieder Anwendung findet, regelt das BGB im Mietrecht eigentlich nicht. §701 ff BGB regeln die Pflichten des Wirtes.

Von "nur zum vorübergehenden Gebrauch" spricht man immer dann, wenn die Mietdauer sechs Monate typisch nicht überschreitet. Das hat auch steuerliche Auswirkungen. Ab > sechs Monaten fällt keine Umsatzsteuer für die Vermietung zu Wohnzwecken mehr an.

Das Verbot, Dinge zu entfernen oder welche einzubringen stellt regelmäßig den Versuch des Vermieters dar, sich vor möglichem Schaden zu schützen und der Haftung hierfür zu entziehen. Wenn das Inventar allerdings eine leere Wohnung / ein leeres Zimmer nachweist, dann gilt das als Ergänzung/Änderung des Vertrages. Dies gilt insbesondere bei Formverträgen. Aus Konkludenz ergibt sich dann mMn auch das Recht, eigene Dinge einzubringen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch ermöglichen. Wie das genau zu regeln wäre, muss man sicherlich im Einzelfall einen (oder mehrere) Rechtsgelehrte(n) fragen.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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