Sven Rautenberg: Mietvertrag / Möbel

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Moin!

ich wohne in einem Wohnheim, in dem es fast ausschließlich vollmöblierte Zimmer gibt. Allerdings habe ich in diesem Wohnheim nun ein Zimmer gemietet, was nicht möbliert ist (steht auch so in der Inventarliste). Da der Mietvertrag jedoch anscheinend auf die vollmöblierten Zimmer ausgelegt ist, steht dort drin, dass ich nicht das Recht habe, die im Zimmer enthaltenen Einrichtungsgegenstände zu entfernen noch neue in ins Zimmer zu tun.
Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben und ich habe mich schon eingerichtet, mit Bett, Schreibtisch, Regal, Schrank, etc.

Das ist mir erst jetzt aufgefallen. Und da ich neugierig bin, wollte ich mal fragen, was mir im schlimmsten Falle passieren könnte. Kann mich der Vermieter so wie es da steht tatsächlich fristlos kündigen?

Man kann schlechterdings von dir nicht erwarten, in unmöblierten Räumen zu wohnen. Wenn die Inventarliste also eine unmöblierte Wohnung ergibt, wird jeder Richter im Konfliktfall die entsprechenden Regelungen für möblierte Wohnungen als nicht zutreffend qualifizieren und jegliche diesbezügliche Kündigung als ungerechtfertigt zurückweisen.

Das heißt aber natürlich nicht, dass man es nicht versuchen könnte.

- Sven Rautenberg