Moin Moin!
Hallo,
Situation:
[...]
einen Vertrag hatte ich auch nicht.
Grundlegender Fehler. Ohne unterschriebenen, schriftlichen Vertrag fängt man gar nicht erst an zu arbeiten! Wegen genau solchen Schlitzohren.
Und man hält möglichst alle Verabredungen im Vertrag fest. Verabredungen kann man bei Bedarf später noch ändern, wiederum schriftlich. Lastenheft und Pflichtenheft sind besonders für Projektarbeit sehr sinnvoll.
Wie seht ihr die Chancen hier die Entlohnung der vollbrachten Leistung einholen zu können?
Mittelmäßig bis schlecht. Dein Kunde kann immer behaupten, Du hättest zugesagt, all das gratis zu liefern. Auch kann Dein Kunde behaupten, es sei eine völlig andere Leistung verabredet worden, Deine erbrachte Leistung sei nicht erwünscht. Das mußt Du widerlegen können.
Ich habe diese Woche einen Anwaltstermin,
Wie schon andere sagten: Rechtsberatung *VOR* dem Geschäft wäre schlauer gewesen.
möchte mir aber für eine objektivere Sicht vorher ein paar Informationen/Standpunkte einholen.
Hier wirst Du definitiv keine Rechtsberatung finden, wohl aber jede Menge subjektiver Meinungen.
Du kannst davon ausgehen, dass ein fähiger Anwalt sehr objektiv sein kann (und sein sollte), wenn er Dich berät. Vor Gericht ist Dein Anwalt natürlich extrem parteilich und nötigenfalls auch alles andere als objektiv. Für beides bezahlst Du ihn, direkt oder per Rechtschutzversicherung.
Alexander
Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".