Hallo,
Er kontert jedoch, dass die Firma zu dem Zeitpunkt noch nicht gegründet war, einen Vertrag hatte ich auch nicht.
Man kann Verträge mündlich abschließen, eine Schriftform erleichtert aber den Nachweis, was abgesprochen wurde.
Zahlungspflichtig ist der Auftraggeber. Eine nicht gegründete Firma kann kein Auftraggeber sein, es ist dann die natürliche Person, die den Auftrag erteilt hat. Die muss zahlen, kann sich das im Innenverhältnis von ihrer Firma wiederholen. Das ist aber nicht dein Problem, lasse dich auf diese Diskussion nicht ein.
Gute Karten hast du, wenn du nachweisen kannst, dass der Auftraggeber die Früchte deiner Arbeit bereits genutzt hat. Wenn ein Aussenstehender (z.B. Richter im Prozess) allein auf deine mündliche Aussage angewiesen ist, wird's problematisch.
Der Gechäftsführer ist Österreicher.
Ich glaube, auch Österreicher dürfen Verträge abschliessen ;-)
Wie seht ihr die Chancen hier die Entlohnung der vollbrachten Leistung einholen zu können?
Dazu hast du zu wenig berichtet. Eine offene Rechnung allein - ohne Auftrag dahinter - ist nichts wert.
Gast (kein Jurist)