dedlfix: Webdesigner Recht an der Website

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Tach!

Mal angenommen ich wäre ein Webdesigner (was mein Ziel ist, aber dafür bin ich noch zu schlecht). Dann erstelle ich für eine Firma eine Website. So nun kündigt die Firma nach 2 Jahren z.B.

Soll das heißen, dass du bei denen angestellt warst oder wie ist das Kündigen zu verstehen?

Normalerweise, so lese ich in google einschlägige Literatur hat ja auch der Auftraggeber die Rechte an der Website.

"Die Rechte" ist sehr allgemein formuliert und so pauschal garantiert nicht gültig. Welche Rechte genau meinst du denn?

Mal angenommen ich würde auf meiner Rechnung nur schreiben "Website", dann hätte ja der Auftraggeber keine Rechte an der Seite. Ergo könnte ich die gleiche Seite auch für jemand anders nehmen.

Nur "Website" zu schreiben ist zu wenig. Eine solche Rechnung würde ich schon aus formaljuristischen Gründen zurückweisen. Gemäß Umsatzsteuergesetz §14 Abs. 4 Nr. 5 ist "die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung" eine notwendige Angabe in einer Rechnung. "Website" ist kein Gegenstand und für eine Leistung fehlt Umfang und Art.

Ich weiß, wer so agiert wird keine Chance auf dem Markt haben, aber ich frag mich seit einiger Zeit. Weil manche Webdesign Agenturen haben oft sehr ähnliche Seiten, da sieht die Seite für den Kunden A fast so aus wie für den Kunden B.

Warum nicht? Wenn der Kunde keine Individualität verlangt und zu bezahlen bereit ist, bekommt er eben was von der Stange. Die Leistung der Agentur beschränkt sich dann eben nur auf die Installation und Konfiguration eines Content-Management-Systems.

Wenn nun mein Auftraggeber die Rechte an der Website besitzt, so dürfte ich ja eigentlich diese Seite nicht mehr als Basis für eine andere Seite nehmen?!

Nochmal: Welche Rechte konkret? Inhalt/Texte? Von ihm erstellte Bilder? Von dir erstellte aber bezahlte Bilder? Das Design als solches? Zählt dies überhaupt als Werk im urheberrechtlichen Sinne?

dedlfix.