Wenn nun mein Auftraggeber die Rechte an der Website besitzt, so dürfte ich ja eigentlich diese Seite nicht mehr als Basis für eine andere Seite nehmen?!
Nochmal: Welche Rechte konkret? Inhalt/Texte? Von ihm erstellte Bilder? Von dir erstellte aber bezahlte Bilder? Das Design als solches? Zählt dies überhaupt als Werk im urheberrechtlichen Sinne?
In Österreich nennt sich das "Werknutzungsrecht", das wird gemeint sein. Das räumt der Designer bzw. die Agentur dem Auftraggeber ein.
Ob dieses Werknutzungsrecht exklusiv ist müssen sich die beiden Parteien ausmachen.
Bilder, Texte oder ähnliches sind wieder ein eigenes Paar Schuhe.