Hello Sven,
Antwort: Gar nicht.
Ich kann trotz tagelanger Suche auch kein deutsches Gesetz finden, das Mord verbietet.
Ich finde im Gesetz (Strafgesetzbuch) nur, dass er bestraft wird.
Die Bestimmung im Grundgesetz, dass Du ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hast, regelt nur _dein_ Recht, verbietet mir aber nicht, dich zu ermorden.
[tbd]
Was Du hier betreibst ist gefährlich. Nachher verlässt sich noch jemand auf Dich und kündigt seinen Vertrag "auf Zuruf". Und dann kommen die Schadensersatzansprüche wegen Nichterfülling, weil der andere Partner sagt, er habe nie eine Kündigung erhalten.
Oder aber, jemand leistet nicht mehr und behauptet einfach, der Andere habe doch gekündigt.
(könnte auch sein, dass ich bei deinem TK-Anbieter angerufen habe und deine ganzen Anschlüsse "gekündigt" habe. Ich war am Telefon so überzeugend, dass sie mir das geglaubt haben)
Du weißt selber, dass im Geschäftsverkehr (insbesondere zwischen Kaufleuten) besonders harte Zusatzregeln gelten. Aus denen ergibt sich auch eine Dokumentationspflicht. Aus der Mitwirkungspflicht zur Vertragserfüllung ergibt sich, dass jeder der beiden Vertragspartner die Schriftform , i.d.R. istr das eine Urkunde, nachverlangen kann.
Das Vorlegen einer Kopie wird im allgemeinen in der Praxis später aber nicht mehr als hinreichend angesehen, da wird immer nach dem "Original", also der Urkunde gefragt - oder eben nach Zeugen, aber das ginge ja nur bei "Willensbekundung in Anwesenheit".
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg