Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform.
Stammt diese Weisheit/2 möglicherweise aus dem Arbeitsrecht?
Kündigungen von Verträgen bedürfen der ordentlichen ("ausreichenden") Schriftform.
Stammt diese Weisheit/2 möglicherweise aus dem Arbeitsrecht?