Jörg Reinholz: fremde Webseiten als Quellen "sichern"?

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Bla. Bevor du dich zu Zitaten äußerst, solltest du erstmal lesen lernen.

Ich kann lesen und ich lese:

  1. LG Berlin, Urteil v. 6.1.2015, Az. 15 O 412/14
  2. LG Berlin, Urteil v. 6.1.2015, Az. 15 O 412/14

Dann noch das hier:

Im zweiten Absatz, Punkt 4, des Gesetzes steht unmissverständlich:

"Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen .. erfolgt"

Da hast Du was weggeschnitten. Denn statt der 2 Punkte steht da noch:

"oder gewerbliche Anbieter von Diensten"

Genau das hat dem LG Berlin in seinem Schandurteil die Anwendung des Leistungsschutzrechts ermöglicht. Du wirfst mir also vor, ich könne nicht lesen, während Du - das wirkt doch ziemlich zielstrebig - die relevanten Informationen einfach wegschneidest.

Meine Aussage, wonach das Veröffentlichen von Zitaten auf jeder Webseite mit dem geringsten gewerblichen Bezug (aus einer privaten Webseite wegen der geringen Einnahmen durch Adds eine gewerbliche zu machen - da war das LG Berlin auch federführend) gefährlich ist, ist also wahr und richtig - und wurde gleich im ersten Urteil zum neuen Leistungsschutzrecht offenbar.

Jörg Reinholz