Linuchs: fremde Webseiten als Quellen "sichern"?

Hallo,

im Rahmen der Presse-Schelte (Lügenpresse) und der alternativen Medien hat das Internet einen wichtigen Platz in der Meinungsbildung.

Im Gegensatz zu einer Zeitung kann man das Internet bzw. einzelne Webseiten nicht einfach auf den Stapel legen, sondern muss sie aktiv kopieren und abspeichern.

Dabei stellt sich die Frage: Darf ich rechtlich eigentlich zitieren? Wie weit darf ein Zitat gehen - bis hin zur ganzen Seite?

Linuchs

  1. Moin!

    Dabei stellt sich die Frage: Darf ich rechtlich eigentlich zitieren? Wie weit darf ein Zitat gehen - bis hin zur ganzen Seite?

    Unsere liebe Bundesregierung hat dazu erst "neulich" nach dem Heulen der Pressekonzerne über Google wieder ein Gesetz voller "Gummiparagraphen" beschlossen und der Präsident hat es tatsächlich unterschrieben. Mit einem Blick in das Gesetz kann man wie folgt sagen:

    Ist auf eigenen Webseite auch nur irgendwas gewerbliches (Werbung reicht!) und handelt es sich bei der zitierten Webseite um ein Presseerzeugnis (auch hier liegen die unbestimmten Schranken sehr tief) dann ist theoretisch (Im Hinblick auf LG Berlin: praktisch) jedes Zitat gefährlich. Denn wenn das LG Berlin bestimmt, was die erlaubten "einzelnen Wörter oder kleinste Textausschnitte" seien, dann gilt: "Tschüß, Zitatsfreiheit - gute Nacht, Rechtsstaat!"

    Jörg Reinholz

    1. Mahlzeit.

      Dabei stellt sich die Frage: Darf ich rechtlich eigentlich zitieren? Wie weit darf ein Zitat gehen - bis hin zur ganzen Seite?

      Eine ganze Seite ist kein Zitat und war nie eines. Zitate beschränken sich seit jeher auf einzelne, wesentliche Teile. Dabei gibt es etliche Beispiele für die zulässige Übernahme selbst größerer Teile, sei es Bildblog, seien es Fernsehsendungen, die sich kritisch mit anderen auseinandersetzen (ZAPP, Kalkofes Mattscheibe).

      Unsere liebe Bundesregierung hat dazu erst "neulich" nach dem Heulen der Pressekonzerne über Google wieder ein Gesetz voller "Gummiparagraphen" beschlossen und der Präsident hat es tatsächlich unterschrieben. Mit einem Blick in das Gesetz kann man wie folgt sagen:

      Ist auf eigenen Webseite auch nur irgendwas gewerbliches (Werbung reicht!) und handelt es sich bei der zitierten Webseite um ein Presseerzeugnis (auch hier liegen die unbestimmten Schranken sehr tief) dann ist theoretisch (Im Hinblick auf LG Berlin: praktisch) jedes Zitat gefährlich.

      Unsinn. Liest du die Seiten eigentlich, auf die du verweist? So blind kann man doch eigentlich gar nicht sein.

      Im zweiten Absatz, Punkt 4, des Gesetzes steht unmissverständlich:

      "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen .. erfolgt"

      In Worten des Artikels:

      "So bleibt die Nutzung durch Dritte zulässig, soweit es sich nicht um gewerbliche Suchmaschinenbetreiber oder gewerbliche 'Nachrichtensammler' (News-Aggregatoren) handelt."

      Die "kurzen Textabschnitte" als Ausnahmen beziehen sich wiederum nur auf obigen Ausschluss. So heisst es in deinem Artikel:

      "Auch Suchmaschinen und News-Aggregatoren können somit kurze Auszüge aus geschützten Presseerzeugnissen weiterhin in Form von sogenannten Snippets anzeigen, ohne dass sie hierfür eine Lizenz brauchen."

      Und "Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend." (ebenfalls zweiter Absatz, Punkt 4). Der Abschnitt 6 des Urheberrechts ist mit "Schranken des Urheberrechts" betitelt. Das gilt also alles nach wie vor.

      "gute Nacht, Rechtsstaat!"

      Bla. Bevor du dich zu Zitaten äußerst, solltest du erstmal lesen lernen.

      1. Bla. Bevor du dich zu Zitaten äußerst, solltest du erstmal lesen lernen.

        Ich kann lesen und ich lese:

        1. LG Berlin, Urteil v. 6.1.2015, Az. 15 O 412/14
        2. LG Berlin, Urteil v. 6.1.2015, Az. 15 O 412/14

        Dann noch das hier:

        Im zweiten Absatz, Punkt 4, des Gesetzes steht unmissverständlich:

        "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen .. erfolgt"

        Da hast Du was weggeschnitten. Denn statt der 2 Punkte steht da noch:

        "oder gewerbliche Anbieter von Diensten"

        Genau das hat dem LG Berlin in seinem Schandurteil die Anwendung des Leistungsschutzrechts ermöglicht. Du wirfst mir also vor, ich könne nicht lesen, während Du - das wirkt doch ziemlich zielstrebig - die relevanten Informationen einfach wegschneidest.

        Meine Aussage, wonach das Veröffentlichen von Zitaten auf jeder Webseite mit dem geringsten gewerblichen Bezug (aus einer privaten Webseite wegen der geringen Einnahmen durch Adds eine gewerbliche zu machen - da war das LG Berlin auch federführend) gefährlich ist, ist also wahr und richtig - und wurde gleich im ersten Urteil zum neuen Leistungsschutzrecht offenbar.

        Jörg Reinholz

        1. Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

          1. LG Berlin, Urteil v. 6.1.2015, Az. 15 O 412/14
          2. LG Berlin, Urteil v. 6.1.2015, Az. 15 O 412/14

          Na, ist doch klar. Das ist alles die Vorbereitung auf die neuen Geheimgesetze für TTIP & Co. die niemand mehr kennen darf, aber nach denen jeder verurteilt werden darf. Wir stehen kurz vor der Machtübernahme. Fragt sich nur, durch wen.

          Und dass die SPD dabei ist, ist doch auch klar. Schließlich finanzieren die seit Jahrzehnten ihren Geheimdienst (der illegal ist) durch Kickbackzahlungen der großen Bildungskonzerne, die alle an von den Bildungsmilliarden der Bundesanstalt für Arbeit leben. An den Entscheiderpositionen sitzen die passenden Sozis. Leider kommen die Mittel nur zu einem Bruchteil bei denjenigen an, für die sie gesetzlich vorgesehen sind.

          Als Wulf angefangen hat, dagegen vorzugehen, hat man ihn schassen lassen. Er hatte die Unverschämtheit besessen, die Mittel auf ein Viertel zu kürzen und für weitere Mittel Nachweise für die Verwendung zu verlangen.

          Spirituelle Grüße
          Euer Robert
          robert.r@online.de

          --
          Möge der wahre Forumsgeist ewig leben!
          1. Moin!

            Wir stehen kurz vor der Machtübernahme.

            Äh. Nein. Die ist bereits erfolgt. Die Lobbyisten schreiben die Gesetze ja schon selbst (stellvertretend für viele: nur ein Beispiel) und die sogenannten "Abstimmungen" im Bundestag sind zu "Abnickveranstaltungen" verkommen, die der "Volkskammer der DDR" würdig sind. Und auch dann durchgezogen werden, wenn der Bundestag gar höchst offensichtlich nicht beschlussfähig ist. Adolf Hitler war in diesem Punkt deutlich ehrlicher als die CDU/SPD-Gemerkel: Der hat das Parlament einfach abgeschafft. Wozu braucht man SO EIN "Parlament"?

            Fragt sich nur, durch wen.

            Nun, wer hat wohl die tatsächliche Macht in einem Land (und ganz Europa) wo sich solche Anscheinsdemokraten hinstellen und ganz offen von "wirtschaftlichen Mehrheiten" *) schwätzen?

            Jörg Reinholz

            *) Aus dem EU-Parlament: "Wenn man die Wirtschaftskraft und Zahl der Organisationen in Rechnung stellt, deren Stellungnahmen die Industrie und andere Verbände repräsentieren, lässt sich begründen, dass es eine 'wirtschaftliche' Mehrheit zu Gunsten von Patenten für computer-implementierte Erfindungen gibt."

            1. Fragt sich nur, durch wen.

              Nun, wer hat wohl die tatsächliche Macht in einem Land (und ganz Europa) wo sich solche Anscheinsdemokraten hinstellen und ganz offen von "wirtschaftlichen Mehrheiten" *) schwätzen?

              Hier wäre im Sinne dieses Fadens ein passendes Zitat angebracht:

              "Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden." - Horst Seehofer bei Pelzig unterhält sich, 20. Mai 2010, youtube.com

              Was wäre, wenn das Video nicht mehr zur Vefügung steht?. Dann wäre das Zitat doch nicht glaubwürdig.

              Linuchs

          2. Als Wulf angefangen hat, dagegen vorzugehen, hat man ihn schassen lassen. Er hatte die Unverschämtheit besessen, die Mittel auf ein Viertel zu kürzen und für weitere Mittel Nachweise für die Verwendung zu verlangen.

            Es war wohl auch seine kritische Haltung den Banken gegenüber. Veröffentlicht in der Lindauer Rede vom 24.08.2011

            Mir liegt Wulf oder irgendein anderer Polit-Darsteller nicht am Herzen. Zumal er nicht vom Volk gewählt wurde. Aber mich interessiert, wie die Darsteller mit Hilfe der Presse sich gegenseitig Fallen stellen.

            Früher sagte man herablassend: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich".

            Inzwischen ist das Pack an der Spitze der Demokratie-Pyramide angekommen. Darüber noch die nationalen und internationalen Strippenzieher mit ihren "alternativlosen" Plänen.

            Linuchs

      2. Hallo Walter,

        Eine ganze Seite ist kein Zitat und war nie eines. Zitate beschränken sich seit jeher auf einzelne, wesentliche Teile.

        Einverstanden.

        Nun war es aber guter Brauch, ein Zitat mit dem Hinweis auf die Quelle zu versehen. Quellen im Internet jedoch können "verschwinden".

        Deshalb formuliere ich meine Frage vielleicht anders:

        Ist es rechtlich unbedenklich, Quellen aus dem Internet zu "sichern" und sie dann als Kopie zur Verfügung zu stellen, falls das Original nicht mehr erreichbar ist? Das wäre für sachliche Diskussionen ja erforderlich.

        Nehmen wir mal ein Beispiel: Angeblich stürzen sich Menschen islamischer Herkunft mit Flugzeugen und den Passagieren in den Tod. Damals, es war 2001, nannte man sie "Terroristen" und zog rächend los, ihre Glaubensbrüder und -schwestern zehn- oder hundert-tausendfach zu ermorden. Wir Deutschen immer mittendrin.

        Nun, 2015, genau dasselbe Szenario: Angeblich stürzt sich ein Mensch christlicher Herkunft in den Tod, ebenfalls mit Flugzeug und Passagieren. Diesmal - wegen anderer Herkunft aber gleicher Tat ein armer, fehlgeleiteter Kranker, dessen Familie vor der Sensationsgier zu schützen ist. Warum werden nun nicht seine Mitmenschen überfallen? Warum diesmal keine Rachegelüste?

        Könnte man diesen Gedankengang mit "Worthülsen" glaubhaft machen, deren Quellen womöglich nicht mehr auffindbar sind?

        Linuchs

        1. Moin!

          Nehmen wir mal ein Beispiel: Angeblich stürzen sich Menschen islamischer Herkunft mit Flugzeugen und den Passagieren in den Tod. Damals, es war 2001, nannte man sie "Terroristen" und zog rächend los, ihre Glaubensbrüder und -schwestern zehn- oder hundert-tausendfach zu ermorden. Wir Deutschen immer mittendrin.

          Die Sache ist doch die: Den ersten Weltkrieg wollten - im wesentlichen - alle beteiligten Nationen. Beim nunmehr 3. Weltkrieg (30 einzelne Kriege 2014 sind eigentlich ein Weltkrieg, denn auch den 1. und 2. könnte man ebenso in einzelne Kriege zerlegen) ist die Lage im Prinzip ähnlich. Eine Seite ist beim Bestehen des Status Quo im Vorteil, die andere sieht sich im Nachteil. Im ersten Weltkrieg waren es die Mittelmächte, die keine Kolonien hatten. Im zweiten war es Deutschland (Reparationen, einseitige Zuweisung der Kriegsschuld) und Japan (keine Kolonien) welche sich benachteiligt sahen. Und jetzt im 3. Weltkrieg geht es um uralte Brüche: Willkürliche Grenzen über Völker und Religionen hinweg (und mittendurch: Kurdistan), übergestülpte staatliche Strukturen in den arabischen Ländern mit Benachteiligung ganzer Volksgruppen (z.B. Sunniten im Irak) und auch um Verwerfungen im osteuropäischen Raum, welche eine Folge zunächst der Expansion aber auch des Zerfalls der Sowjetunion sind - siehe Ukraine. Dazu kommt, dass sich Rußland - als Nachfolger der Sowjetunion und somit Gewinner des 2. Weltkrieges nunmehr in der Verliererposition wiederfindet. (Ganz gleich, wer daran Schuld hat.)

          Jörg Reinholz

          1. Hallo Jörg,

            Dazu kommt, dass sich Rußland - als Nachfolger der Sowjetunion und somit Gewinner des 2. Weltkrieges ...

            Meinst du das zynisch?

            • Sowjetunion: 27 Millionen Kriegsopfer,
            • China: 13,5 Mio (habe ich auch nicht gewusst),
            • Deutschland: 6,3 Mio
            • Polen 6 Mio ...
            • USA 407 Tausend. Quelle

            Kein Wunder, dass die USA so kriegslüstern sind, die haben ja noch nie richtig eins auf den Deckel bekommen. Ja, Vietnam:

            • Das US-Militär registrierte seit dem 8. Juni 1956 exakt 58.220 in Vietnam getötete US-Soldaten. Da mussten sie aber selbst kräftig nachhelfen: 18 % der Todesfälle wurden durch Friendly Fire verursacht. Quelle

            Linuchs

            1. Moin!

              Dazu kommt, dass sich Rußland - als Nachfolger der Sowjetunion und somit Gewinner des 2. Weltkrieges ...

              Meinst du das zynisch?

              • Sowjetunion: 27 Millionen Kriegsopfer,

              Keineswegs: Wer Gewinner des Krieges ist, das hat mit den Opfern nichts zu tun. Die "Russen" haben auf dem Brandenburger Tor die rote Fahne gehisst und zu deren Machtbereich gehörte bis in die 90er auch eine Hälfte derjenigen Fläche Europas, welche nicht ohnehin russisch ist.

              Die hohe Zahl der Opfer wirkt hier sogar verstärkend, denn aus russischer Sicht wurde denen die unter extremen Blutzoll erkriegte Macht kalt entrissen. Das klingt doch sehr ähnlich wie der vermeintliche "Verräterfrieden" nach dem WK1 als Grundübel, das zum WK2 führte.

              Jörg Reinholz

    2. und der Präsident hat es tatsächlich unterschrieben.

      Deswegen wurde er ja eingesetzt: Kann schreiben.

      Auf dem Posten darfst du nicht kritisch nachfragen. Schon findet sich ein Arbeitsloser (Journalist), der sich daran erinnert, dass du als Schuljunge mal ein Kaugummi geklaut hast. Oder ein Freund dir ein Bier spendiert hat. Da musst du erstmal zurücktreten und wenn klar ist, dass du das nicht warst, ist dein Posten besetzt.

      Da unterschreibt man doch besser gleich. Mal angenommen, ich hätte den Posten im Preisausschreiben gewonnen (die Chance ist realistisch, da gibt es ja höchstens zwei Teilnehmer), da müsste ich das auch tun. Oder die Party ist vorbei, vielleicht noch bevor ich das Recht auf einen lebenslangen Ehrensold habe.

      Und mal ehrlich - wäre das ein toller Spruch auf dem Grabstein: "Hat die Gesetze geprüft, bevor er sie unterschrieben hat"? Nee - der hätte dann dem Grundgesetzgericht wesentliche Entscheidungen abgenommen. Macht man doch nicht.

      1. Moin!

        Grundgesetzgericht

        Es gibt ja Leute, die halten mich für "wortgewaltig". Aber "He!": Du bist auch nicht schlecht in der "Sportart".

        Jörg Reinholz

        1. Aloha ;)

          Grundgesetzgericht

          Es gibt ja Leute, die halten mich für "wortgewaltig". Aber "He!": Du bist auch nicht schlecht in der "Sportart".

          Wenn schon, dann Bundesgrundgesetzgericht ;)

          Grüße,

          RIDER

          --
          Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller Erreichbar meist Mittwochs ab 21 Uhr im Self-TS (ts.selfhtml.org) oder sonst - wenn online - auf dem eigenen TeamSpeak-Server (fritz.campingrider.de). # Facebook # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # ch:? rl:| br:> n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:[
  2. Tach!

    Im Gegensatz zu einer Zeitung kann man das Internet bzw. einzelne Webseiten nicht einfach auf den Stapel legen, sondern muss sie aktiv kopieren und abspeichern.

    Dabei stellt sich die Frage: Darf ich rechtlich eigentlich zitieren? Wie weit darf ein Zitat gehen - bis hin zur ganzen Seite?

    Wenn du die Zeitung auf den Stapel legst, dann liegt sie dort und keiner außer dir und deinem privaten Umfeld kann darauf zugreifen. Wenn du daraus Teile entnimmst oder kopierst und sie veröffentlichst, dann erst hast du was zitiert. Wenn du eine Webseite lediglich kopierst und zu deinen (nicht öffentlich zugänglichen) Akten legst, ist das kein Zitat.

    dedlfix.

    1. Hallo dedlfix,

      Im Gegensatz zu einer Zeitung kann man das Internet bzw. einzelne Webseiten nicht einfach auf den Stapel legen, sondern muss sie aktiv kopieren und abspeichern.

      Wenn du die Zeitung auf den Stapel legst, dann liegt sie dort und keiner außer dir und deinem privaten Umfeld kann darauf zugreifen.

      Der Vergleich hinkt. Ein Druckerzeugnis, das öffentlich verteilt wird, hat etwas dauerhaft Gültiges. Ein Zitat könnte mit dem Hinweis auf die Quelle "FAZ vom 25.04.2015" belegt werden.

      Wenn ich aber zitiere "Vermutlich wurde der Absturz der Germanwings-Maschine durch ein zerborstenes Cockpit-Fenster oder durch vergiftete Luft ausgelöst", dann sind die Quellen dieser Spekulation irgendwann erloschen.

      Wie sollte ich nachweisen, dass die Selbmord-Theorie nur die Nummer drei (oder habe ich noch was übersehen?) bei den Vermutungen ist, wenn ich die Quellen nicht geichert habe?

      Und das Sichern der Quellen zwecks Veröffentlichung ist vielleicht "vorsätzliches Handeln zur Vorbereitung einer Straftat (meinetwegen auch Ziviltat) gegen das Urheberrecht.

      Linuchs

      1. Aloha ;)

        Und das Sichern der Quellen zwecks Veröffentlichung ist vielleicht "vorsätzliches Handeln zur Vorbereitung einer Straftat (meinetwegen auch Ziviltat) gegen das Urheberrecht.

        What about archive.org? Die fallen nicht unter deutsches Urheberrecht und haben auch einiges gespeichert. Kann man ja nutzen (auch wenn das nicht ganz die Frage war).

        Auch wenn die lang nicht alles haben...

        Grüße,

        RIDER

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      2. Aloha ;)

        Und noch was...

        Wenn ich aber zitiere "Vermutlich wurde der Absturz der Germanwings-Maschine durch ein zerborstenes Cockpit-Fenster oder durch vergiftete Luft ausgelöst", dann sind die Quellen dieser Spekulation irgendwann erloschen.

        Wie sollte ich nachweisen, dass die Selbmord-Theorie nur die Nummer drei (oder habe ich noch was übersehen?) bei den Vermutungen ist, wenn ich die Quellen nicht geichert habe?

        Und das Sichern der Quellen zwecks Veröffentlichung ist vielleicht "vorsätzliches Handeln zur Vorbereitung einer Straftat (meinetwegen auch Ziviltat) gegen das Urheberrecht.

        So wie sich das anhört, spielst du darauf an, dass die ursprüngliche Seite etwas, nun ja, unfreiwillig das Netz verlässt. In diesem Fall gilt wahrscheinlich der Grundsatz "wo kein Kläger, da kein Richter", denn wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagen kann dich (imho) nur der Rechteinhaber. Der aber in diesem Szenario gar kein Interesse daran hat.

        Grüße,

        RIDER

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        1. Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

          So wie sich das anhört, spielst du darauf an, dass die ursprüngliche Seite etwas, nun ja, unfreiwillig das Netz verlässt. In diesem Fall gilt wahrscheinlich der Grundsatz "wo kein Kläger, da kein Richter", denn wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagen kann dich (imho) nur der Rechteinhaber. Der aber in diesem Szenario gar kein Interesse daran hat.

          Da denkst Du aber schief. Denk mal an "Mein Kampf". Die Rechte liegen, wie auch immer, beim Land Bayern. Zumindest beharren sie darauf. So unterdrücken sie auch gezielt eine wissenschaftliche Aufbereitung des Werkes (oder auch gerade mal wider nicht, oder doch, oder nicht,...).

          Spirituelle Grüße
          Euer Robert
          robert.r@online.de

          --
          Möge der wahre Forumsgeist ewig leben!
          1. Aloha ;)

            Da denkst Du aber schief. Denk mal an "Mein Kampf". Die Rechte liegen, wie auch immer, beim Land Bayern. Zumindest beharren sie darauf.

            Stimmt. Natürlich, sicher ist man (in dem Sinne) nie.

            Aber: Was spricht eigentlich gegen Lizenzierung? Wenn es sich um eine kritische Website handelt, lässt sich der Betreiber ja eventuell darauf ein, die Inhalte entweder gleich ganz unter frei verfielfältigbarer Lizenz zu veröffentlichen (z.B. mit Hinweis auf den Autor, CC-by-SA), oder gewährt zumindest die Wiederveröffentlichung, sofern das Original nicht mehr verfügbar ist, auf Nachfrage.

            Es ist ja gerade im Sinne einer kritischen Website, ihre Inhalte und Meinungen einer möglichst breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen...

            Grüße,

            RIDER

            --
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            1. Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

              Da denkst Du aber schief. Denk mal an "Mein Kampf". Die Rechte liegen, wie auch immer, beim Land Bayern. Zumindest beharren sie darauf.

              Stimmt. Natürlich, sicher ist man (in dem Sinne) nie.

              Aber: Was spricht eigentlich gegen Lizenzierung? Wenn es sich um eine kritische Website handelt, lässt sich der Betreiber ja eventuell darauf ein, die Inhalte entweder gleich ganz unter frei verfielfältigbarer Lizenz zu veröffentlichen (z.B. mit Hinweis auf den Autor, CC-by-SA), oder gewährt zumindest die Wiederveröffentlichung, sofern das Original nicht mehr verfügbar ist, auf Nachfrage.

              Es ist ja gerade im Sinne einer kritischen Website, ihre Inhalte und Meinungen einer möglichst breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen...

              Da denkst Du schon wieder schief. Selbst wenn Adolf Hitler noch leben würde, was inzwischen sehr unwahrscheinlich ist, würde man ihm bestimmt seine Rechte streitig machen (können) und wenn man sie im Wege des Schadenersatzes pfänden würde.

              Spirituelle Grüße
              Euer Robert
              robert.r@online.de

              --
              Möge der wahre Forumsgeist ewig leben!
              1. Aloha ;)

                Da denkst Du schon wieder schief. Selbst wenn Adolf Hitler noch leben würde, was inzwischen sehr unwahrscheinlich ist, würde man ihm bestimmt seine Rechte streitig machen (können) und wenn man sie im Wege des Schadenersatzes pfänden würde.

                Möglich, aber was bitte hat das mit meiner Aussage zu tun [1]? Im einen Fall reden wir über geistiges Eigentum, das ein Autor direkt und mit eigenen Mitteln öffentlich macht, also von dem er nach wie vor alle Rechte besitzt. Im anderen Fall geht es um ein verlegtes Buch, bei dem die Rechte keineswegs ausschließlich beim Autor liegen, sondern auch noch beim Verlag und wem auch immer.

                Oder willst du mir ernsthaft erzählen, dass die wahrscheinliche Möglichkeit besteht, dass ein Autor eines Blogs (o.ä.) nicht mehr in dem Umfang über die Rechte an seinem Geschreibsel verfügt, dass er eine entsprechende Lizenzierung vornehmen kann?!?

                Oder hab ich nur Witz und Ironie nicht verstanden, siehe...

                und wenn man sie im Wege des Schadenersatzes pfänden würde.

                ...? :D

                Grüße,

                RIDER

                --
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                1. abgesehen davon, dass es Godwin's law erfüllt ↩︎

                1. Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

                  Oder willst du mir ernsthaft erzählen, dass die wahrscheinliche Möglichkeit besteht, dass ein Autor eines Blogs (o.ä.) nicht mehr in dem Umfang über die Rechte an seinem Geschreibsel verfügt, dass er eine entsprechende Lizenzierung vornehmen kann?!?

                  Ja, das ist möglich. Das "Urheberrecht" als solches (slso eigentlich die Urheberschaft) kann man mWn in Deutschland nicht übertragen, aber alle Rechte, die notwendig sind, diese außerhalb des persönlichen Bereiches mit Leben zu erfüllen und ggf. zu Geld zu machen. Und diese Rechte teilen sich in diverse Einzelreche auf.

                  Oder hab ich nur Witz und Ironie nicht verstanden, siehe...

                  Darin steckte überhaupt keine Ironie.

                  Spirituelle Grüße
                  Euer Robert
                  robert.r@online.de

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                  1. Aloha ;)

                    Oder willst du mir ernsthaft erzählen, dass die wahrscheinliche Möglichkeit besteht, dass ein Autor eines Blogs (o.ä.) nicht mehr in dem Umfang über die Rechte an seinem Geschreibsel verfügt, dass er eine entsprechende Lizenzierung vornehmen kann?!?

                    Ja, das ist möglich. Das "Urheberrecht" als solches (slso eigentlich die Urheberschaft) kann man mWn in Deutschland nicht übertragen, aber alle Rechte, die notwendig sind, diese außerhalb des persönlichen Bereiches mit Leben zu erfüllen und ggf. zu Geld zu machen. Und diese Rechte teilen sich in diverse Einzelreche auf.

                    Also irgendwie fühl ich mich jetzt getrollt ;) Das war doch wirklich (schon wieder) nicht die Frage. Ich frage danach, ob eine wahrscheinliche Möglichkeit besteht, und du erzählst mir, dass theoretisch die Möglichkeit besteht.

                    Grüße,

                    RIDER

                    --
                    Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller Erreichbar meist Mittwochs ab 21 Uhr im Self-TS (ts.selfhtml.org) oder sonst - wenn online - auf dem eigenen TeamSpeak-Server (fritz.campingrider.de). # Facebook # Twitter # Steam # YouTube # Self-Wiki # ch:? rl:| br:> n4:? ie:% mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:[
                    1. Moin!

                      Also irgendwie fühl ich mich jetzt getrollt ;) Das war doch wirklich (schon wieder) nicht die Frage. Ich frage danach, ob eine wahrscheinliche Möglichkeit besteht, und du erzählst mir, dass theoretisch die Möglichkeit besteht.

                      Wo ist denn die Grenze zwischen theoretischer, wahrscheinlicher und praktischer Möglichkeit?

                      Also: es ist theoretisch möglich, dass ein Autor jegliches Verwertungsrecht exklusiv an einen Dritten abtritt und sogar auf die Nennung seines Namens verzichtet (darum geht es). Das findet auch statt (Stichwort: "Ghostwriter"), ergo ist es praktisch möglich und demnach auch nicht unwahrscheinlich, sondern geradezu häufig.

                      Jörg Reinholz

                      1. Liebe Mitdenker, liebe Wissende, liebe Neugierige,

                        Also irgendwie fühl ich mich jetzt getrollt ;) Das war doch wirklich (schon wieder) nicht die Frage. Ich frage danach, ob eine wahrscheinliche Möglichkeit besteht, und du erzählst mir, dass theoretisch die Möglichkeit besteht.

                        Wo ist denn die Grenze zwischen theoretischer, wahrscheinlicher und praktischer Möglichkeit?

                        Also: es ist theoretisch möglich, dass ein Autor jegliches Verwertungsrecht exklusiv an einen Dritten abtritt und sogar auf die Nennung seines Namens verzichtet (darum geht es). Das findet auch statt (Stichwort: "Ghostwriter"), ergo ist es praktisch möglich und demnach auch nicht unwahrscheinlich, sondern geradezu häufig.

                        Und es ist auch Praxis, dass man einen Autor zur Abtretung dieser aller Rechte zwingt oder nötigt, wenn man nicht will, dass die Publikation jemals wieder verbreitet wird.

                        Spirituelle Grüße
                        Euer Robert
                        robert.r@online.de

                        --
                        Möge der wahre Forumsgeist ewig leben!
                        1. Aloha ;)

                          Und es ist auch Praxis, dass man einen Autor zur Abtretung dieser aller Rechte zwingt oder nötigt, wenn man nicht will, dass die Publikation jemals wieder verbreitet wird.

                          Das ist nicht mehr möglich, wenn eine Lizenzierung vor der Depublizierung stattfindet, also, wenn die Lizenzierung vor dem Abtritt der Rechte erfolgt ist.

                          Wie auch immer. Es ging nie darum, dass es keine Stolpersteine gibt. Es ging lediglich darum, dass eine Bitte um entsprechende Lizenzierung das Mittel der Wahl sein sollte, weil es das für alle Beteiligten leichter macht, und im Regelfall dem wahrscheinlich auch stattgegeben wird.

                          Natürlich muss ich mich um eine Lizenzierung vorher bemühen. Wenn die Sachen schon aus dem Netz genommen sind ist es zu spät. So what?

                          Grüße,

                          RIDER

                          --
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                      2. Aloha ;)

                        Wo ist denn die Grenze zwischen theoretischer, wahrscheinlicher und praktischer Möglichkeit?

                        Also: es ist theoretisch möglich, dass ein Autor jegliches Verwertungsrecht exklusiv an einen Dritten abtritt und sogar auf die Nennung seines Namens verzichtet (darum geht es). Das findet auch statt (Stichwort: "Ghostwriter"), ergo ist es praktisch möglich und demnach auch nicht unwahrscheinlich, sondern geradezu häufig.

                        Wenn ich einen Artikel in einem Blog lese, zu dem ein bestimmter Autor genannt wird, so kann ich in fast allen Fällen davon ausgehen, dass dieser Autor zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die entsprechenden Rechte besaß. Dann kann ich auch davon ausgehen, dass dieser "Autor" den von ihm veröffentlichten Text entsprechend lizenzieren kann (denn zumindest das Recht zur Veröffentlichung hatte er ja) und kann dementsprechend um Lizenzierung bitten.

                        Dass es Ghostwriter gibt, und dass Autor nicht immer Autor ist, stimmt. Ist aber in Bezug auf mein Thema (rechtzeitige Bitte um Lizenzierung) völlig unerheblich.

                        Grüße,

                        RIDER

                        --
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      3. Aloha ;)

        Vielleicht, vielleicht...

        Wenn ich aber zitiere "Vermutlich wurde der Absturz der Germanwings-Maschine durch ein zerborstenes Cockpit-Fenster oder durch vergiftete Luft ausgelöst", dann sind die Quellen dieser Spekulation irgendwann erloschen.

        ...kommt dir da auch das Urheberrechtsgesetz selbst zugute. Vgl. §53

        (2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen [...]
            4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
               a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, 
               b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
        

        Ich könnte mir vorstellen, dass eine Website, die entsprechend lange nicht mehr verfügbar ist, ein "seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk" ist. Dementsprechend wäre es dir zwar nicht erlaubt, das ganze zu republizieren - das ist aber im Kern der Sache auch nicht das, was du willst. Du möchtest die Möglichkeit eine Quelle jedem interessierten Diskussionsteilnehmer als Diskussionsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Das entspricht in meinen Augen, dem "herstellen lassen zum sonstigen eigenen Gebrauch", dass die Diskussionsteilnehmer in Anspruch nehmen können, wenn sie eine eigene Privatkopie von dem möchten, was du als Privatkopie besitzt.

        Ob der Originaltext dabei von dir nochmal veröffentlicht wird oder ob du ihn nur auf Anfrage persönlich zur Verfügung stellen kannst, stellt ja seine Legitimität und damit den Zweck der Sache nicht in Frage.

        Grüße,

        RIDER

        --
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  3. Im Gegensatz zu einer Zeitung kann man das Internet bzw. einzelne Webseiten nicht einfach auf den Stapel legen, sondern muss sie aktiv kopieren und abspeichern.

    Dabei stellt sich die Frage: Darf ich rechtlich eigentlich zitieren? Wie weit darf ein Zitat gehen - bis hin zur ganzen Seite?

    Klar darfs Du rechtlich zitieren.

    Zitat

    Beweissicherung hat nichts mit zitieren zu tun.

    Aber die Spielregeln beachten, sonst kann es Probleme geben.

    Zitieren von Internetquellen