Hallo dedlfix,
Im Gegensatz zu einer Zeitung kann man das Internet bzw. einzelne Webseiten nicht einfach auf den Stapel legen, sondern muss sie aktiv kopieren und abspeichern.
Wenn du die Zeitung auf den Stapel legst, dann liegt sie dort und keiner außer dir und deinem privaten Umfeld kann darauf zugreifen.
Der Vergleich hinkt. Ein Druckerzeugnis, das öffentlich verteilt wird, hat etwas dauerhaft Gültiges. Ein Zitat könnte mit dem Hinweis auf die Quelle "FAZ vom 25.04.2015" belegt werden.
Wenn ich aber zitiere "Vermutlich wurde der Absturz der Germanwings-Maschine durch ein zerborstenes Cockpit-Fenster oder durch vergiftete Luft ausgelöst", dann sind die Quellen dieser Spekulation irgendwann erloschen.
Wie sollte ich nachweisen, dass die Selbmord-Theorie nur die Nummer drei (oder habe ich noch was übersehen?) bei den Vermutungen ist, wenn ich die Quellen nicht geichert habe?
Und das Sichern der Quellen zwecks Veröffentlichung ist vielleicht "vorsätzliches Handeln zur Vorbereitung einer Straftat (meinetwegen auch Ziviltat) gegen das Urheberrecht.
Linuchs