Hej Auge,
Oder hattest du mit Teilnehmer den ganzen Chor gemeint?
So ist es.
Daten dürfen nur nach VORHERIGER Einwilligung erhoben werden, die Speicherung ist nur zweckgebunden (zum Beispiel für den Verkauf einer Sache) und nur so lange wie nötig erlaubt, um das Geschäft durchzuführen und um ggfs. gesetzliche Auflagen zu erfüllen (z. B. Vorgaben aus dem Steuerrecht).
Wir sollten hier fein zwischen den Daten von Personen (hier z.B.: Chorleiter) und Institutionen (hier: Chor) unterscheiden.
Auf jeden Fall! - Ich hatte es bemerkt und bei der Überarbeitung trotzdem vergessen hinzuzufügen: alles was ich geschrieben habe, bezieht sich auf personenbezogene Daten - Thema war ja hier im übrigen der Versand von Spam an Mail-Adressen, also müssen ja personenbezogene Daten erfasst und gespeichert worden sein.
Ich betreibe selber eine Seite mit allerhand Adressen von Institutionen. Klar geht das! Und natürlich geht das auch gut, so lange niemand klagt. Und selbst wenn einer klagt, kann sich das gelohnt haben. Anders sieht es aus, wenn zwei oder drei auf einmal die Idee haben... - dann kann man ganz schnell in die Bredoullie kommen, je nachdem, was man so an Reserven hat.
Noch zwei Dinge habe ich in Bezug auf personenbezogene Daten vergessen:
1.) Es gibt ein Auskunftsrecht. Jeder, von dem die Daten gespeichert werden kann also verlangen zu erfahren, welche Daten gespeichert wurden.
2.) Außerdem kann man seine Einwilligung zur Speicherung jederzeit widerrufen. Spätestens dann müssen alle Daten gelöscht werden, die nicht für z. B. steuerliche Belange aufbewahrt werden müssen.
Marc