Hans: Streamseite durch Provider gesperrt, Artikel 13

Hallo Leute,

ich gucke mir ab und zu "The Simpsons" und "Spongebob" auf einer Streamseite an, die besagte Inhalte offensichtlich illegal auf verschiedenen Videotubes hochlädt und anbietet. Seit heute ist diese Seite seitens meines Internetanbieters gesperrt, nach ein paar Recherchen mit Begründung durch Artikel 13. Was haltet ihr davon? Ist es legitime Aufgabe eines Providers, das Internet zu zensieren oder den User zu erziehen, in dem Websites gesperrt werden? Immerhin sind in meinem Falle die illegalen Inhalte "ausgelagert" und mit Sicherheit gibt es auf dieser Domain auch Unterseiten, die kein bisschen verboten sind. Auf Grund eines Vertrages seitens der Hausverwaltung ist ein Providerumstieg nicht ohne Weiteres möglich.

Warum poste ich das Ganze? Bisher fand ich, dass mich der Umbruch in gewissen Websparten kaum tangiert und so an mir vorbei gegangen ist. Damit meine ich z.B. Zensur auf Facebook (bin kein Facebook-User), wo Beiträge lieber vorsorglich zuviel gelöscht werden als zwischen Hassposting und Meinungsfreiheit abzuwägen, wobei diese Bewertung noch nicht einmal mehr der Justiz obliegt, sondern nach Gutdünken von Mitarbeitern durchgeführt wird.

Seit heute fühle ich mich in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt. Dazu gehört meiner Ansicht nach eben auch, selbst zu entscheiden, ob man gewisse Regeln bricht oder nicht, natürlich mit etwaigen Konsequenzen.

Gruß Hans

  1. Lieber Hans,

    politische Dimension: Wer nicht auf seine Rechte achtet, verliert sie.

    technische Dimension: Sperrungen lassen sich entweder durch Proxies oder VPN umgehen.

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    1. Hallo Felix,

      danke für den Tipp, das ist ja quasi ein offenes Geheimnis 😉 Gruß Hans

  2. Hallo

    Hallo Leute,

    ich gucke mir ab und zu "The Simpsons" und "Spongebob" auf einer Streamseite an, die besagte Inhalte offensichtlich illegal auf verschiedenen Videotubes hochlädt und anbietet. Seit heute ist diese Seite seitens meines Internetanbieters gesperrt …

    Das kann bei illegalen Angeboten geschehen.

    … nach ein paar Recherchen mit Begründung durch Artikel 13.

    Welcher Artikel 13? Der aus der Urheberrechtsrichtlinie? Die ist doch noch garnicht in Kraft getreten.

    Was haltet ihr davon? Ist es legitime Aufgabe eines Providers, das Internet zu zensieren oder den User zu erziehen, in dem Websites gesperrt werden?

    Wenn es Gesetze gibt, die das so vorschreiben? Isso. Wobei das die Provider nicht selbst entscheiden, sondern von Gerichten dazu verurteilt werden. Vorauseilender Gehorsam mal außen vor gelassen, das gab's ja auch schon. Diesen letzten Aspekt außen vor, ist es das oder die Gesetze, die Ziel deiner Kritik sein sollten und nicht der Provider, der sich dem geltenden Recht entsprechend verhält.

    Warum poste ich das Ganze? Bisher fand ich, dass mich der Umbruch in gewissen Websparten kaum tangiert und so an mir vorbei gegangen ist. Damit meine ich z.B. Zensur auf Facebook (bin kein Facebook-User), wo Beiträge lieber vorsorglich zuviel gelöscht werden als zwischen Hassposting und Meinungsfreiheit abzuwägen, wobei diese Bewertung noch nicht einmal mehr der Justiz obliegt, sondern nach Gutdünken von Mitarbeitern durchgeführt wird.

    Da ist es, das allfällige Sankt-Florians-Prinzip.

    Seit heute fühle ich mich in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt. Dazu gehört meiner Ansicht nach eben auch, selbst zu entscheiden, ob man gewisse Regeln bricht oder nicht, natürlich mit etwaigen Konsequenzen.

    Dann ist ja alles gut. Du brichst die Regeln, lebe mit den Konsequenzen.

    Tschö, Auge

    --
    Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
    Kleine freie Männer von Terry Pratchett
    1. Hi Auge,

      der springende Punkt ist ja gerade, dass diese Regel nicht mehr gebrochen werden kann. Was ist denn mit dem Rest der Homepage? Oder gilt da auch "Schuld durch Anwesenheit", wie bei den G20-Protesten? Ansonsten hast du Recht, dass eher die Gesetzgebung zu kritisieren sei.

      Gruß Hans

      1. Hallo

        der springende Punkt ist ja gerade, dass diese Regel nicht mehr gebrochen werden kann. Was ist denn mit dem Rest der Homepage?

        Da ich die nicht kenne, kann ich nichts dazu sagen. Aber sowohl megaupload als auch kino.to wurden wegen Urheberrechtsverstößen dichtgemacht, auch wenn dort garantiert auch legale Inhalte zu finden waren.

        Warum das wie abgewogen wurde, kann ich nicht beurteilen. Ob die Anbieter deiner Seite, genauso wie die von Kino.to und Megaupload, den Bruch des Urheberrechts unterstützt haben, weiß ich nicht. Wenn ja, wäre es kein Wunder, wenn der Zugriff auf die gesamte Seite unterbunden werden soll statt der auf einzelne inriminierte Inhalte.

        Da ich nicht mehr weiß, als dein Bericht ohne Quellen hergibt, bleibt das aber alls Spekulation.

        Tschö, Auge

        --
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  3. Moment, Artikel 13 ist doch noch gar nicht umgesetzt. Es wurde lediglich darüber abgestimmt. Ich habe auch noch Zweifel ob dieser in dieser Form überhaupt so umgesetzt wird, wenn Google wie sie es jetzt schon machen, sich einmisch und dagegen protestieren.

  4. Hallo Hans,

    selbst wenn die Urheberrechtsreform wirksam wäre, so würde Artikel 13 für den Anbieter der Links auf die Inhalte gelten und nicht für den Provider.

    Oder hebelt die Reform auch das Providerprivileg für Internetanbieter aus?

    Rolf

    --
    sumpsi - posui - clusi
    1. Hallo Rolf,

      das Gleiche habe ich mich auch gefragt. Weiß jemand Genaueres?

      Gruß Hans

  5. Auf Grund eines Vertrages seitens der Hausverwaltung ist ein Providerumstieg nicht ohne Weiteres möglich.

    Aha. Kabel.

    Nicht, dass ich Dich bei Deinem Ansinnen, illegal gehostetes Zeug Zeug ansehen zu wollen, unterstützen will, aber, weil ich befürchte, dass nach dem Blockieren von urheberrechtsverletenden Seiten Artikel 5 GG unterlaufen wird in dem mir eigentlich die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird und weil ich SEHR genau weiß, dass viele deutsche Richter idiotisch, auch bewusst am Gesetz vorbei und unter bewusster Ignorierung vorgetragener und bewiesener Tatsachen zielbewusst "urteilen", weise ich Dich schon mal darauf hin, dass möglicherweise der Austausch der DNS-Server durch unzensierte ausreicht.

    1. weil ich befürchte, dass nach dem Blockieren von urheberrechtsverletenden Seiten Artikel 5 GG unterlaufen wird in dem mir eigentlich die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird und weil ich SEHR genau weiß, dass viele deutsche Richter idiotisch

      "Idiotisch" ist meiner Meinung nach die Masche, das Urheberrecht als Verletzung der Meinungsfreiheit darzustellen.

      Die zweifelsohne vorhandenen technischen Unzulänglichkeiten dieser Domain-Blockaden mal beiseite gelassen:

      Ihr solltet wenigstens so ehrlich sein, dass es euch beim Konsumieren von Spongebob & Co. um euer Vergnügen geht, genauer: dass ihr keinen Pfennig für dieses Vergnügen bezahlen wollt. Das ist zwar immer noch nicht schön (für die Urheber), aber nachvollziehbar (auch für die Urheber) – wir alle (auch die Urheber) geben in der Regel nur ungern mehr Geld aus als notwendig.

      Mit Meinungs- und Informationsfreiheit hat das alles jedoch genau gar nichts zu tun. Erstens gibt es für dich mehr als genug Möglichkeiten, dir eine Meinung zu bilden. Zweitens sind ausgerechnet Unterhaltungsangebote eine, gelinde gesagt, nachrangige Option der Meinungsbildung; wer die Simpsons, The Walking Dead oder den neuesten Marvel-Kracher als meinungsbildende Medien versteht, muss sich über einen Trump als Präsidenten nicht wundern.

      Vor allem aber, drittens: Es ist nicht irgendwer, der dich an deiner "Meinungsbildung" hindert. Es sind diejenigen, die da ihre "Meinung" äußern: Die Urheber selbst. Du argumentierst, dass du in deiner Freiheit, dir andere Meinungen anzuhören, eingeschränkt wirst, dabei sind es die Meinungsinhaber, die dir ihre Meinung nicht mitteilen wollen (sofern du nicht dafür bezahlst).

      Würdest du deine Meinung hier nicht kostenlos mitteilen wollen, soll ich dich dann wegen Verstoßes von Artikel 5 des Grundgesetzes verklagen dürfen? Du behinderst mich dann ja schließlich in meiner Freiheit, mir eine Meinung über dich bilden zu können.

      Lass' dir das mal durch den Kopf gehen, dann wird dir hoffentlich auffallen, wie albern und kindisch jeder Versuch ist, Verstöße des Urheberrechts als Kampf für die Meinungsfreiheit darstellen zu wollen.

      Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, seine Meinung äußern zu dürfen. Sie bedeutet nicht, dass du irgendein Recht hast, anderer Leute Meinung von ihnen zu erfahren.

      1. weil ich befürchte, dass nach dem Blockieren von urheberrechtsverletenden Seiten Artikel 5 GG unterlaufen wird in dem mir eigentlich die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird und weil ich SEHR genau weiß, dass viele deutsche Richter idiotisch

        "Idiotisch" ist meiner Meinung nach die Masche, das Urheberrecht als Verletzung der Meinungsfreiheit darzustellen.

        Das hab ich nicht gerade getan. Ich habe folgendes geschrieben:

        "Nicht, dass ich Dich bei Deinem Ansinnen, illegal gehostetes Zeug ansehen zu wollen, unterstützen will, aber, weil ich befürchte, dass nach dem Blockieren von urheberrechtsverletzenden Seiten Artikel 5 GG unterlaufen wird in dem mir eigentlich die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird und weil ich SEHR genau weiß, dass viele deutsche Richter idiotisch, auch bewusst am Gesetz vorbei und unter bewusster Ignorierung vorgetragener und bewiesener Tatsachen zielbewusst "urteilen", weise ich Dich schon mal darauf hin, dass möglicherweise der Austausch der DNS-Server durch unzensierte ausreicht."

        Und dabei bleibe ich, weil ich schon die Schriftsätze solcher "Rechtsanwälte" sehe, die im Auftrag ihrer gewöhnlich kriminellen Kundschaft (über die ich gerne mal berichte) von "naseweis bis grob rechtsbeugend handelnden" RichterInnen verschiedener LG wie Kassel, Hamburg oder Köln einen Blockadebeschluss zum Beispiel hinsichtlich wordpress.com oder blogger.com verlangen weil es ja beim Urheberrecht auch geht- und ernsthaft befürchte, dass genau diese krude handelnden RichterInnen dann auch diesem Mist einfach mal und, ohne das Gehirn ausreichend zu bemühen, stattgeben.

        Das nachfolgende ziehe ich mal vor:

        Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, seine Meinung äußern zu dürfen. Sie bedeutet nicht, dass du irgendein Recht hast, anderer Leute Meinung von ihnen zu erfahren.

        Nun ja. Ich bezog mich einzig auf Art. 5 GG und dieser beleuchtet was ich will und wollte:

        "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

        Ich will mir also Informationen reinziehen dürfe, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen.

        Ihr solltet wenigstens so ehrlich sein, dass es euch beim Konsumieren von Spongebob & Co. um euer Vergnügen geht, genauer: dass ihr keinen Pfennig für dieses Vergnügen bezahlen wollt.

        Ich hab geschrieben "Nicht, dass ich Dich bei Deinem Ansinnen, illegal gehostetes Zeug Zeug ansehen zu wollen, unterstützen will," - Ich habe mich also genau davon distanziert. Ich habe also keine Ahnung wen Du zu diesem "Ihr" zählst fühle mich aber wegen des Antwortcharakters zu Unrecht angegangen.

        Würdest du deine Meinung hier nicht kostenlos mitteilen wollen, soll ich dich dann wegen Verstoßes von Artikel 5 des Grundgesetzes verklagen dürfen? Du behinderst mich dann ja schließlich in meiner Freiheit, mir eine Meinung über dich bilden zu können.

        Was für ein herrlicher Blödsinn - mir ist nur völlig unklar wo Du aus meiner Äußerung hernimmst, dass ich die Meinungsäußerung von jenen erzwingen will, die diese nicht äußern wollen. Auch mit "*befürchte, dass nach dem Blockieren von urheberrechtsverletenden Seiten Artikel 5 GG unterlaufen wird in dem mir eigentlich die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird" habe ich mich auf Art. 5 GG und also mein Recht auf Information aus allgemein zugänglichen Quellen bezogen. Den Rest hast Du einfach dazugedichtet.

        Lass' dir das mal durch den Kopf gehen, dann wird dir hoffentlich auffallen, wie albern und kindisch jeder Versuch ist, Verstöße des Urheberrechts als Kampf für die Meinungsfreiheit darstellen zu wollen.

        Auch das hab ich gerade definitiv nicht getan. Ich wundere mich sehr ernsthaft über die positiven Bewertungen. Denn inhaltlich ist das krudes Zeug mit dem Du gar nicht auf meine Aussage reagierst - dazu hättest Du meine Aussage nämlich einfach mal beachten müssen. Eine verständige Würdigung meiner Aussage kann Deine Entäußerung jedenfalls nicht sein.

        1. hallo

          Lass' dir das mal durch den Kopf gehen, dann wird dir hoffentlich auffallen, wie albern und kindisch jeder Versuch ist, Verstöße des Urheberrechts als Kampf für die Meinungsfreiheit darstellen zu wollen.

          Ich lass mir den Satz durch den Kopf gehen ...

          1. hallo

            Lass' dir das mal durch den Kopf gehen, dann wird dir hoffentlich auffallen, wie albern und kindisch jeder Versuch ist, Verstöße des Urheberrechts als Kampf für die Meinungsfreiheit darstellen zu wollen.

            Ich lass mir den Satz durch den Kopf gehen ...

            Naja. Ich empfände es nicht als "kleinlich" sondern als "albern", so kleine Formulierungsfehler anzukreiden. Just weil die auch mir unterlaufen. Und weil ich da viel zu tun hätte.

        2. Aloha ;)

          Auch das hab ich gerade definitiv nicht getan. Ich wundere mich sehr ernsthaft über die positiven Bewertungen. Denn inhaltlich ist das krudes Zeug mit dem Du gar nicht auf meine Aussage reagierst - dazu hättest Du meine Aussage nämlich einfach mal beachten müssen. Eine verständige Würdigung meiner Aussage kann Deine Entäußerung jedenfalls nicht sein.

          Dito, sehe ich ähnlich.

          Grüße,

          RIDER

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      2. Lieber Samson,

        "Idiotisch" ist meiner Meinung nach die Masche, das Urheberrecht als Verletzung der Meinungsfreiheit darzustellen.

        wer das exakt so tut, setzt eine Paywall einer Zensur gleich, ja. Wer tut das denn hier? Dein Posting liest sich für mich wie ein Rant gegen diejenigen, die für Bezahlcontent nicht bezahlen wollen. Das ist sicherlich ein Aspekt der ganzen Thematik. Es gibt aber noch andere, die Du hier nicht angesprochen hast, die anzusprechen aber ebenso wichtig ist.

        Die Urheber haben laut Urheberrecht das Recht zu entscheiden, wer unter welchen Umständen ihre Werke rezipieren darf. Das ist de facto ein Vermarktungsrecht. Das war's dann aber auch schon.

        Verleihfirmen wie Constantin Film, Warner Bros. oder ähnliche übernehmen für Urheber den Vertrieb ihrer Werke. Damit pervertiert sich das Ganze, denn plötzlich treten sie als Urheber auf, obwohl sie es nicht sind. Es sind "nur" Firmen, die auf entsprechenden Wegen ihre Verleihrechte durchzusetzen versuchen. Und hier wird die Sache dann scheinheilig, denn die Verleihfirmen sind nicht Rechtsanwälte, die die Urheberrechte ihrer Mandanten verteidigen, sondern Firmen, die ihr Verleihrecht schützen wollen, und das unter dem Deckmäntelchen des Urheberrechts tun.

        Wenn wir das geklärt haben, stellt sich die Frage, wie weit eine solche Firma gehen darf, um ihre monetären Interessen durchzusetzen. Hier kann man verschiedener Ansicht sein. Die Idee Marke Zensursula setzt beim DNS an, um scheinbar einfach (denn die Konsequenzen sind alles andere als einfach) den gewünschten Zweck zu erzielen. Das DNS ist aber eine sehr wesentliche Infrastruktur des Internets, an der aus Prinzip niemals gerüttelt werden darf! Das darfst Du gerne anders sehen, wenn Dir das Internet und seine Funktionsweise egal ist, aber wer das DNS manipulieren darf, der öffnet eine Büchse der Pandora, die vor der Unzugänglichmachung unerwünschter Seiten nicht halt macht. Lass' Dir diesen Satz einmal durch den Kopf gehen! Immerhin hat jede rechtliche Person (also auch Firmen) die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Wege gegen den Betreiber einer Website vorzugehen. Ein Eingriff ins DNS ist niemals notwendig! Er erscheint nur bequem und politisch opportun. Aber seit wann beschäftigen sich Politiker noch damit, welche Verwüstung ihre gesetzgebenden Maßnahmen nach sich ziehen...?

        Die zweifelsohne vorhandenen technischen Unzulänglichkeiten dieser Domain-Blockaden mal beiseite gelassen:

        Das wiederum empfinde ich als sehr töricht! Oder um es in Deinen Worten zu sagen: "Idiotisch". Die Schwere der Problematiken sehe ich gerade umgekehrt, denn ein Eingriff ins DNS wiegt für mich schwerer, da er das freie Recht auf Zugang zu Informationen (Artikel 5 GG) aller betrifft, als ein monetärer(!) Interessenskonflikt zwischen einer Firma und einem Seitenbetreiber. Es geht mir also um die prinzipiell mögliche Zulässigkeit solcher Eingriffe ins DNS, nicht um die Rechtmäßigkeit im Einzelfall! Und das ist keine "technische Unzulänglichkeit", sondern ein brandgefährliches gesellschaftliches Problem! Hier muss die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gestellt werden und nicht von technischen Unzulänglichkeiten gefaselt werden!

        Ihr solltet wenigstens so ehrlich sein, dass es euch beim Konsumieren von Spongebob & Co. um euer Vergnügen geht, genauer: dass ihr keinen Pfennig für dieses Vergnügen bezahlen wollt. Das ist zwar immer noch nicht schön (für die Urheber), aber nachvollziehbar (auch für die Urheber) – wir alle (auch die Urheber) geben in der Regel nur ungern mehr Geld aus als notwendig.

        Eine Binsenweisheit. Aber das eine hat mit dem anderen nur bedingt etwas zu tun. Die unrechtmäßige Verbreitung rechtlich geschützter Inhalte verstößt eben gegen das Gesetz und kann auf dem Rechtswege angegangen werden. Dieselbe Bequemlichkeit, die Politiker und Firmen zu einem Eingriff ins DNS verführt, verführt Konsumenten dazu, dass sie solche illegalen Angebote nutzen. Das ist sonnenklar. Wer stellt(e) das infrage?

        Mit Meinungs- und Informationsfreiheit hat das alles jedoch genau gar nichts zu tun.

        Eingriffe ins DNS? Ach so? Das ist (s.o.) "idiotisch"!

        Erstens gibt es für dich mehr als genug Möglichkeiten, dir eine Meinung zu bilden. Zweitens sind ausgerechnet Unterhaltungsangebote eine, gelinde gesagt, nachrangige Option der Meinungsbildung; wer die Simpsons, The Walking Dead oder den neuesten Marvel-Kracher als meinungsbildende Medien versteht, muss sich über einen Trump als Präsidenten nicht wundern.

        Wenn in das DNS eingegriffen werden darf, wer garantiert dann noch, dass Du und ich unter einer gewissen URL noch das originale Webangebot erreichen, von dem wir unsere meinungsbildenden Informationen beziehen? Du machst es Dir hier echt verdammt einfach!

        Vor allem aber, drittens: Es ist nicht irgendwer, der dich an deiner "Meinungsbildung" hindert. Es sind diejenigen, die da ihre "Meinung" äußern: Die Urheber selbst. Du argumentierst, dass du in deiner Freiheit, dir andere Meinungen anzuhören, eingeschränkt wirst, dabei sind es die Meinungsinhaber, die dir ihre Meinung nicht mitteilen wollen (sofern du nicht dafür bezahlst).

        Eine Verleihfirma äußert keine Meinung, sondern setzt ihre monetären Interessen durch. Die Filmschaffenden äußern keine Meinung, sondern vermarkten ihr Werk. Die vermarkteten Werke können als Meinungsäußerung verstanden werden, müssen das aber nicht. Bei Kunstwerken stellt sich allgemein ohnehin die Frage, welche "Meinung" sie überhaupt transportieren, da sie üblicherweise vielfältig interpretierbar sind.

        Dein Einwand hier klingt irgendwie nach Stammtisch - und riecht auch so.

        Würdest du deine Meinung hier nicht kostenlos mitteilen wollen, soll ich dich dann wegen Verstoßes von Artikel 5 des Grundgesetzes verklagen dürfen? Du behinderst mich dann ja schließlich in meiner Freiheit, mir eine Meinung über dich bilden zu können.

        Du hast es nicht verstanden. Das Meinungs- und Informationsfreiheitsgesetz besagt nur, dass mir zugängliche Informationsquellen nicht unzugänglich gemacht werden dürfen. Die Seite, auf der ich an illegal verbreitete Inhalte gelangen kann, darf mir nicht unzugänglich gemacht werden. Aber die rechtliche Person, die mit den Inhalten dort ein Problem hat, darf auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen, damit der Anbieter diese Inhalte dort entfernen (und die rechtlichen Konsequenzen tragen) muss. So wird ein Schuh daraus.

        Lass' dir das mal durch den Kopf gehen, dann wird dir hoffentlich auffallen, wie albern und kindisch jeder Versuch ist, Verstöße des Urheberrechts als Kampf für die Meinungsfreiheit darstellen zu wollen.

        Lerne Du lieber, was es mit dem einen und dem anderen tatsächlich auf sich hat und welche Konsequenzen es unweigerlich mit sich bringt, wenn man wesentliche Infrastruktur technischer Systeme angreifbar macht! Und beherzige bitte grundsätzlich eines: Wenn Du meinst, Du hättest komplexe Sachverhalte letztendlich begriffen, erinnere Dich, dass Du damit grundsätzlich falsch liegst! Das Leben ist komplexer als es unsere Vorstellungskraft zu fassen vermag. Daher hüte Dich vor unangemessenen Vereinfachungen wie Dein Posting eine ist!

        Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, seine Meinung äußern zu dürfen. Sie bedeutet nicht, dass du irgendein Recht hast, anderer Leute Meinung von ihnen zu erfahren.

        Das ist leider nur ein Teil dessen. Aber Du hast ja durch Artikel 5 GG die rechtlich garantierte Möglichkeit, Dich in der Sache weiterzubilden.

        Liebe Grüße,

        Felix Riesterer.

      3. Aloha ;)

        Du solltest vielleicht den Beitrag, auf den du da geantwortet hast, nochmal lesen. Ich glaube du hast viel daran missverstanden.

        Das sollten übrigens auch diejenigen tun, die deinen Beitrag dann derart positiv bewertet haben.

        Du hast ja inhaltlich nicht grundsätzlich unrecht, aber so wie du das darstellst stand das nicht im Raum.

        Grüße,

        RIDER

        --
        Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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