So, der Dienstagmittag ist verstrichen. Ich will es Rolf überlassen, ob er seine Lösung hier zeigen will. Die Wurzelrechnung von Gunnar hätte mich aber auch noch interessiert...
Hier meine Lösung:

Wieder sei o.B.d.A. die Quadratseite 1.
Bekanntlich sind die Teildreiecke ADH und DEH des rechtwinkligen Dreiecks AED zu diesem ähnlich und haben daher auch dessen Kathetenverhältnis 2:1.
Daraus folgt HE:HD:HA = 1:2:4 und damit AH:AE = 4:5.
Die Dreiecke AHD und AED haben gleiche Höhe DH, ihre Flächen verhalten sich daher wie die dazugehörigen Grundseiten:
A(AHD):A(AED)=AH:AE = 4:5
Da A(AED) ein Viertel der Quadratfläche 1 ist, folgt also
A(AHD) = 4/5 A(AED) = (4/5)(1/4) = 1/5.
Entsprechend ist A(HED):A(AED) = 1:5, also
A(HED) = (1/5)(1/4) = 1/20.
Wegen der Symmetrie zur Achse AC sind die Dreiecksflächen A(CEG) und A(CFG) gleich; letztere ist aber gleich A(BFG), da die Grundseiten CF und BF gleich sind und sie die Höhe GS gemeinsam haben. Diese drei Dreiecke haben daher jeweils 1/3 der Fläche von Dreieck BCE, welche 1/4 beträgt. Somit ist
A(BFG) = 1/12.
Wegen der Symmetrie ist daher auch A(DEG) = 1/12, und man erhält
A(HEG) = A(DEG) - A(DEH) = 1/12 - 1/20 = 1/30.
Viele Grüße
ottogal