hallo
In Artikel 13 geht es darum vor dem veröffentlichen zu prüfen ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?
Ja. Genau.
Es kann keinen Beschluss geben, der an der Aussage des Uploaders vorbei geht.
Ich verstehe nicht, was du mir sagen möchtest. Die Aussage des Uploaders ist irrelevant für Artikel 13.
Dann missachtet Artikel 13 das Urheberrecht und wird selbst irrelevant.